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Jäger sollen Wildschweine erlegen. Aber ist das die Lösung?

© Friso Gentsch/dpa

Leserbrief zur Afrikanischen Schweinepest: Weidmannsheil

Heike Jahberg und Ferdinand Moeck berichteten, dass der Bauernverband die Tötung Hunderttausender Wildschweinen aus Angst vor der Afrikanischen Schweinepest fordert.

„Arme Schweine“ vom 13. Januar

Tatsächlich ist es notwendig, um der afrikanischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation vorzubeugen, 70 Prozent des Schwarzwildes zu töten. Besonders tritt der Bauernverband mit dieser Forderung in Erscheinung, weiß aber nicht, wer letztlich für die Tötung verantwortlich gemacht werden soll. Auch der Bundesagrarminister Schmidt (CSU) denkt sich so sein Teilgeschehen.

Trotz Verpflichtung im BJagdG, Seuchen zu bekämpfen, soll wohl der heimische Jäger für das Eleminieren der Sauen herangezogen werden. Tatsächlich übersteigt aber das Töten von

70 Prozent aller Individuen das personelle wie zeitliche Vermögen der Nimrode. Gern kann auch der Berliner Wildexperte Derk Ehlert für das Dezimieren der vielen Sauen in Berlin heran gezogen werden, obwohl er als sog. Wildexperte keinen Jagdschein besitzt. Also bleibt er ein Papiertiger, einen Beitrag für die Individuenverringerung zu leisten.

Wildexperte Derk Ehlert bleibt ein Papiertiger

Natürlich lassen sich „intelligente“ Sauenfänge wie zu DDR-Zeiten aufstellen, den vielen Sauenrotten auf die Schwarte zu rücken. Gesetzlich ist diese Maßnahme einer Tötungsmaschinerie aber nicht vorgesehen.

Schreien doch der Bauernverband mit den Mitgliedern heute am lautesten in der Gefahr, es geht ihnen wirtschaftlich an den Kragen. Letztlich tragen die Agrargenossenschaften mit den dschungelartigen, undurchdringlichen, großflächigen EEG-Mais- Raps- und Sonnenblumenschlägen selber die Verantwortung der großen Sauenpopulationen. Gewitzt verstecken sich die Sauen in der Agrarwildness und kommen auch im Sommer selten an die Kirrung zum Abschuss der Frischlinge oder eines Überläufers. Erfahrungsgemäß ist nach dem Erlegen eines Frischlings jedoch von der Bachenrotte lange Zeit nichts mehr zu sehen. Davon „besucht“ dann aber ein infizierter Frischling die Stallsauen oder wird von diesen überhaupt erst angesteckt. Davor ängstigt sich jeder Sauenmasttierzüchter.

„Wildschadensausgleichskasse“

Auch versäumen es die Landwirte Schussschneisen in die riesigen über 80 ha-Schläge von Mais und Raps als Mithilfe der Sauenbejagung zu schneiden, da sie sparen wollen. Aber den Jägern wird der in den Agrarschlägen entstandene Wildschaden bis letztlich akut gewordenen 60 000 Euro oktroyiert zu bezahlen. Diesbezüglich forderte ich in Brandenburg eine „Wildschadensausgleichskasse“, die aber auch mit meiner späteren Verfolgung nicht aktualisiert wurde. Gerichtsverhandlungen sind in der finanziellen Unverhältnismäßigkeit häufiger Bestandteil des jagdlichen Rechtsschutzes. Also ist der deutsche Jäger auf Geheiß der Bauern im öffentlichen Interesse tätig, die Sauen zu erlegen. Damit tritt er zwangsläufig in die Ehrenamtlichkeit ein, obwohl er Jagdpacht, Jagdsteuer und Jagdversicherung entrichtet.

Der deutsche Jäger ist auf Geheiß der Bauern im öffentlichen Interesse tätig, die Sauen zu erlegen

Da viele passionierte Jäger im Auftrag der Jagdgenossenschaften die Sauen erlegen (bisher knapp 590 000) ist letztlich von Ehrenamtlichkeit allerdings rechtlich nichts mehr zu spüren. Für die geleistete Arbeit bedarf es folgerichtig aus der „Reduzierungskasse“ eine Arbeitszeitentschädigung von 30 Euro/Stunde Ansitz, egal ob der im Sommer oder Winter zur Durchführung incl. Erschwerniszulage gelangt. Das bestehende Jagdrecht ist diesbezüglich neu zu überdenken. Allerdings in dem Rahmen des bestehenden Naturschutzverbandes ergibt sich kein rechtlicher Handlungsbedarf, obwohl die hessische Umweltministerin Priska dem LJVH das Recht als Naturschutzverband aberkennen will. Dann soll sie mal selber ohne Jagdschein (?) die Sauen auf die Schwarte legen.

Dr. h.c. Jürgen C. Tentscher, Biologe/Geograph, Hennigsdorf

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