zum Hauptinhalt
Emmely

© ddp

Leserdebatte: Entlassung der Berliner Kassiererin "Emmely" rechtens - auch gerecht?

Der Verdacht, dass sie Pfandbons im Wert von 1, 30 Euro unterschlagen hatte, reichte für die Kündigung: Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte am Dienstag das Urteil im Fall der Kassiererin "Emmely". Was halten Sie von dem Urteil?

Die Entlassung der Supermarktkassiererin "Emmely" ist rechtens. Am Dienstag hat das Berliner Landesarbeitsgericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 50-Jährige die Pfandbons im Wert von 1,30 Euro in betrügerischer Absicht verwendete. Bereits in erster Instanz hatte das Berliner Arbeitsgericht im August 2008 die Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber Kaiser's als rechtens bestätigt.

Barbara E. war im Januar 2008 von ihrer Arbeit in einem Supermarkt in Hohenschönhausen freigestellt worden. Sie soll einen Einkauf mit Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro bezahlt haben, die ein Kunde verloren hatte. So sagte es zumindest eine Kollegin aus. E. war 31 Jahre bei dem Konzern beschäftigt.

Verdacht auf 1,30 Euro gegen 31 Jahre Betriebszugehörigkeit

Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass der Vertrauensverlust durch die Einlösung der Pfandbons der maßgebliche Kündigungsgrund sei. Der Wert in Höhe von 1,30 Euro tue dabei nichts zur Sache. Für den Arbeitgeber sei es als unzumutbar anzusehen, die Kassiererin auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Zeugen, welche die 50-Jährige belasteten, stufte das Gericht als glaubhaft ein.

Der Fall hatte über die Berliner Stadtgrenzen hinaus Schlagzeilen gemacht. Gewerkschafter und Befürworter der dreifachen Mutter und zweifachen Großmutter hatten eigens ein Komitee "Solidarität für Emmely" gegründet. Mit Kundgebungen, Plakaten und Aktionen in Supermärkten machten die Mitglieder auf den Fall aufmerksam.

Die Kollegen fürchten um ihre Arbeitsplätze

Genauso wie Barbara E. vermuten sie, dass die Supermarktkette Kaiser's eine Querulantin billig loswerden wollte. Bei drei Streikwellen hatte Barbara E. ihrem Unternehmen die Stirn geboten und machte auch sonst nach eigener Aussage "gern die Klappe auf". Dieses könnte nicht nur ihren Vorgesetzten missfallen haben, sondern auch so manchem Kollegen.

Nachdem E. zunächst Unterstützung vom Betriebsrat erhalten hatte, distanzierten sich ihre Kollegen später von Aktionen gegen den Konzern, auch weil sie um ihre Arbeitsplätze fürchteten. Inzwischen erklärt der Betriebsrat, es gebe keine Anhaltspunkte, dass E. wegen ihrer Streikaktivitäten gekündigt wurde. Für die Gewerkschafter ging es in dem Prozess auch darum, ob in Zukunft sogenannte Billigkräfte die Mehrheit der Beschäftigten stellen oder tarifgeschützte Gewerkschaftsmitglieder. Für "Emmely" hingegen ging es um ihren Arbeitsplatz, den sie seit 31 Jahren innehatte. (jg/ddp)

Wie finden Sie das Urteil des Landesarbeitsgerichts? Ist es richtig, jemanden wegen des Verdachts auf Betrug fristlos zu entlassen? Oder finden Sie das doch ungerecht - nach 31 Jahren wegen 1,30 Euro und verlorenen Pfandbons? Wollte der Konzern vielleicht doch eine unliebsame Mitarbeiterin loswerden? Über die Kommentarfunktion können Sie mitdiskutieren.   

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false