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© Thilo Rückeis

Leserdebatte: Höhere Bußgelder für säumige Räumdienste?

Fußgänger und Radler haben es derzeit in Berlin schwer, denn viele Räumdienste kommen ihrer Arbeit nicht nach. Sind 10.000 Euro Bußgeld zu wenig? Was meinen Sie?

Von Fatina Keilani

So schön dieser Winter ist – Fußgänger und Radler haben es auf vereisten und verschneiten Wegen derzeit schwer, und viele Hausverwalter sind unzufrieden mit den privaten Räumdiensten. „Wir haben gerade gestern einem Unternehmen gekündigt“, sagt ein Berliner Hausverwalter. „Wenn die Verhängung von Ordnungsgeldern dazu führt, dass die Schneedienste zuverlässiger arbeiten, dann bin ich dafür.“

Die Räumdienste kämen ihrer Aufgabe derzeit massenhaft nicht nach, klagen auch andere Hausverwalter. In Mitte werden schon zahlreiche Verfahren vorbereitet. „Inzwischen müssten alle Strecken blitzblank sein, denn es hat ja länger nicht geschneit“, sagt Alexander Scharries, Leiter der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamts. Das sei aber nicht der Fall: „Es gibt Einzelbereiche in Wedding und Tiergarten, wo 90 Prozent der Pflichtigen ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind.“ Die Mitarbeiter des Ordnungsamts sind mit Kamera unterwegs, um alle Verstöße genau zu dokumentieren. Über eine Abfrage beim Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben in Lichtenberg kann dann sehr leicht der private Räumdienst festgestellt werden, der die Pflicht übernommen hat. „Jeder Fall, den wir gerichtsfest dokumentiert haben, geht ins Ordnungswidrigkeitenverfahren“, sagt Scharries. Das dauere etwas; bisher sei noch kein Bußgeldbescheid erlassen worden. So viele Beschwerden wie in diesem Jahr habe es noch nie gegeben.

Auch der Fußgängerverband Fuss e.V. kritisiert den aus seiner Sicht ungenügenden Winterdienst von Hausbesitzern und der öffentlichen Hand in Berlin. Verbandssprecher Stefan Lieb ist ebenfalls für Bußgelder, allerdings erst als zweiten Schritt: „Viele Grundstückseigentümer kennen ihre Pflichten gar nicht so genau. Man müsste sie erst einmal gründlich informieren. Wenn sich dann nichts tut, sollten auch Bußgelder verhängt werden.“ Wer welche Aufgaben zu erledigen hat, steht im Berliner Straßenreinigungsgesetz. Danach müssen Eigentümer den Schnee von den Gehwegen vor ihren Grundstücken räumen und die Glätte beseitigen. Salzen ist dabei verboten – es sind nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt und Kies zulässig. Wegen der vielen Beschwerden hat die Senatsverwaltung für Umwelt erst vor wenigen Tagen erneut auf diese Pflichten hingewiesen. Wer Salz verwendet, dem drohen bis zu 10 000 Euro Bußgeld.

Viele Eigentümer erledigen den Winterdienst nicht selbst, sondern übertragen ihn anderen, zum Beispiel privaten Räumdiensten. So befreien sie sich zugleich von der Haftung, falls sich etwa ein Fußgänger auf ihrem Gehwegabschnitt ein Bein bricht. Kommt der Räumdienst seiner Pflicht nicht nach, kann auch hier eine Geldbuße bis zu 10 000 Euro verhängt werden.

Häufig werde „viel zu schmal“ geräumt, beklagt Fußgängersprecher Lieb. „Wenn sich Personen entgegenkommen, reicht der Platz oft nicht aus.“ Begegne derzeit ein Passant einem Rollstuhlfahrer, müsse der Passant vom Bürgersteig aus unfreiwillig in den Schnee ausweichen. Rollstuhlfahrer wiederum klagen, sie blieben oft im Schnee stecken und könnten praktisch keine Straßen mehr überqueren, da der geräumte Schnee an die Seite zur Straße hin geschoben werde.

Fußgänger und Radler haben es derzeit in Berlin schwer, denn viele Räumdienste kommen ihrer Arbeit nicht nach. Sind 10.000 Euro Bußgeld zu wenig? Was meinen Sie?

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