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Berlin: Letzter Flug in Tempelhof im März 2007

Urteil zum Großflughafen Schönefeld: Bundesrichter bekräftigen Aus für beide innerstädtische Airports. Tegel muss 2012 schließen

Zur Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof nach der für 2012 geplanten Eröffnung des neuen Airports Berlin-Brandenburg-International (BBI) in Schönefeld gibt es keine Alternative. Das ergibt sich aus der jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes. Es hatte die Klagen der Standortgegner abgewiesen, aber ein von den Planern nicht vorgesehenes Nachtflugverbot für notwendig befunden. Auch das als Alternative diskutierte Konzept eines abgespeckten Schönefeld-Ausbaus ist mit dem Urteil endgültig vom Tisch. Der Plan sieht zunächst nur ein zusätzliches Abfertigungsgebäude neben den vorhandenen Anlagen mit Weiterbetrieb von Tegel bis 2020 vor. Erst bis 2020 sollte dann in Schönefeld ein weiteres Terminal zwischen den Start- und Landebahnen entstehen.

Laut Begründung der Brandenburger Planfeststellungsbehörde ist der BBI-Bau in Schönefeld geboten, weil das bestehende Flughafensystem die zu erwartenden Verkehrssteigerungen nicht bewältigen kann. Außerdem würden bei Schließung von Tegel und Tempelhof die Umweltbelastungen und das erhöhte Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung an den dicht besiedelten innerstädtischen Standorten deutlich verringert. Jeder dieser Gesichtspunkte sei auch für sich allein nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts „geeignet, den Neubau eines Flughafens zu rechtfertigen“, heißt es dazu in der Urteilsbegründung.

Der Schönefeld-Ausbau sei unter Beibehaltung der beiden innerstädtischen Flughäfen fachplanerisch nicht gerechtfertigt, so die Richter. Die Behörde habe mit dem Planfeststellungsbeschluss die landesplanerische Standortentscheidung umgesetzt, wonach das Ausbauvorhaben und die Schließung von Tegel und Tempelhof „einander bedingen und untrennbar miteinander verbunden sind“. Das Gericht teilte die Auffassung der Behörde, dass „eine endgültige Verhinderung der Schließung“ beider Stadtflughäfen nicht zu erwarten sei. Das genüge den Anforderungen an die Planrechtfertigung und werde im Fall Tegel auch durch die Abweisung der Klage mehrerer Luftverkehrsgesellschaften bestätigt.

Ob der City-Airport Tempelhof bereits vorzeitig geschlossen wird, blieb für das Urteil ohne Relevanz. Unter dem Gesichtspunkt der Planrechtfertigung sei „auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme“ des BBI abzustellen, heißt es in der Begründung. Nach dem so genannten Konsensbeschluss der Flughafengesellschafter Bund, Berlin und Brandenburg soll Tempelhof bereits nach Eintreten von Rechtssicherheit für den BBI-Bau geschlossen werden. Diese liegt jetzt mit dem Urteil der Leipziger Richter vor. Nachdem die vom Land Berlin verfügte Entlassung aus der Betriebspflicht für den City-Airport vor Gericht gescheitert war, hat die Flughafengesellschaft einen neuen Schließungsantrag für Ende März 2007 gestellt. Die Luftfahrtbehörde hat daraufhin jetzt eine neue Anhörung der betroffenen Flughafennutzer gestartet.

Rainer W. During

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