Berlin: Love Parade: Verfassungsgericht: Technoparty ist keine Demo
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Love Parade ist keine Demonstration, ebensowenig die Konkurrenzveranstaltung Fuckparade. Das Gericht schloss sich damit dem Berliner Oberverwaltungsgericht an, das Elemente der Meinungskundgabe insbesondere bei der Fuckparade erkannt, diese aber nur als "Nebenakt" einer ansonsten unterhaltenden Veranstaltung bewertet hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Love Parade ist keine Demonstration, ebensowenig die Konkurrenzveranstaltung Fuckparade. Das Gericht schloss sich damit dem Berliner Oberverwaltungsgericht an, das Elemente der Meinungskundgabe insbesondere bei der Fuckparade erkannt, diese aber nur als "Nebenakt" einer ansonsten unterhaltenden Veranstaltung bewertet hatte. Mit dem Urteil endet eine jahrelange Auseinandersetzung über den Status der Love Parade. Sie findet am 21. Juli nun als Straßenfest statt, die Fuckparade soll am Sonnabend als "Demo alten Stils" durchgeführt werden.
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