Ludwigsfelde : Ex-Bürgermeister schweigt im Mordprozess zu Vorwürfen

18.10.2012 12:51 Uhr
Der Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde Heinrich Scholl (M) mit seinen Anwälten. Foto: dpa
Der Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde Heinrich Scholl (M) mit seinen Anwälten. - Foto: dpa

Update Heinrich Scholl, Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde, soll im vergangenen Dezember seine Ehefrau im Wald erdrosselt haben. Heute wurde der Prozess gegen ihn eröffnet. Bis das Urteil gesprochen wird, kann es noch sehr lange dauern.

Der frühere Bürgermeister von Ludwigsfelde, Heinrich Scholl (SPD), der seine Ehefrau umgebracht haben soll, wird zu den Mordvorwürfen gegen ihn nicht vor Gericht aussagen. Dies gab die Verteidigerin Heide Sandkuhl am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Potsdam bekannt.

Der 69-Jährige soll seine Frau Brigitte (67) Ende Dezember 2011 erdrosselt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren SPD-Kommunalpolitiker Mord aus Heimtücke vor. Scholl bestreitet bisher die Tat. Er will zum Tatzeitpunkt eine Therme besucht haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam stützt ihre Anklage vor allem auf die Ortung von Scholls Handy in der Nähe des Tatorts und DNA-Spuren.


Demnach soll Scholl seine Frau in den Mittagsstunden des 29. Dezembers 2011 in einem Waldstück mit einem Schnürsenkel erdrosselt haben. Anschließen soll er ihr eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt und zwei Faustschläge versetzt haben. Den Leichnam habe er mit Moos und Laub bedeckt, verlas Staatsanwalt Gerd Heininger die Anklage. Anschließend soll der 69-Jährige den Hund der Frau ebenfalls erdrosselt haben.

Scholls Verteidigerin Heide Sandkuhl nannte die Vorwürfe unberechtigt. „Die bislang ermittelten Indizien sind keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung“, sagte sie. Die Verhandlung soll am Vormittag mit der
Anhörung erster Zeugen fortgesetzt werden.

Das Gericht hat bislang 29 Verhandlungstage bis Ende Februar 2013 und mehr als 70 Zeugen eingeplant. Dem 69-Jährigen droht eine lebenslange Haft. Aus Sicht des Gerichts ist aber auch eine Verurteilung wegen Totschlags möglich, was eine mildere Strafe von 5 bis 15 Jahren zur Folge hätte.(dpa, dapd)

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