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Berlin: Machtwechsel in Berlin: Zum Sozialamt muss keiner

Einige der 169 Mitglieder des Abgeordnetenhauses könnten aus ganz privatenGründen gegen zügige Neuwahlen sein - jedenfalls rein theoretisch. Denn rund 100 Abgeordnete haben bei einer vorzeitig abgebrochenen Legislaturperiode keine Versorgungsansprüche.

Einige der 169 Mitglieder des Abgeordnetenhauses könnten aus ganz privatenGründen gegen zügige Neuwahlen sein - jedenfalls rein theoretisch. Denn rund 100 Abgeordnete haben bei einer vorzeitig abgebrochenen Legislaturperiode keine Versorgungsansprüche. Seit März fragen immer wieder Parlamentarier bei der Diätenstelle im Preußischen Landtag nach und lassen sich ihre Abgeordnetenrenten ausrechnen - oder erklären, dass sie außer einem Übergangsgeld nichts zu erwarten hätten.

Wer mindestens sieben Jahre dem Abgeordnetenhaus angehört, hat Anspruch auf eine Altersentschädigung, die 45 Prozent der Bezüge ausmacht. Jedes weitere im Parlament verbliebene Jahr schlägt sich bis zum 13. Jahr mit einer fünfprozentigen Erhöhung auf die Altersentschädigung nieder. Wer zum Beispiel zwölf Jahre Abgeordneter war und das 55. Lebensjahr vollendet, hat Anspruch auf 4275 Mark Rente.

Zum Thema Online Spezial: Das Ende der Großen Koalition Anfang vom Ende: Die Finanzkrise in Berlin TED: Soll der Regierende Bürgermeister direkt gewählt werden? Fototour: Die Bilder der Krise Nachteile durch die vorzeitige Parlamentsauflösung hätten all jene Abgeordneten, die erstmals bei den letzten Wahlen im Jahre 1999 ins Abgeordnetenhaus einrückten oder diesem bereits vorher angehörten, aber die vollen sieben Jahre noch nicht erfüllt haben. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass jemand seine Entscheidung für oder gegen eine Parlamentsauflösung davon abhängig macht.

Denn zum Sozialamt muss zunächst niemand gehen: Wer dem Abgeordnetenhaus mindestens ein Jahr lang angehört hat, kann Übergangsgeld beanspruchen, während er in seinen alten Job wieder einsteigt oder sich einen neuen sucht. Für jedes Jahr im Abgeordnetenhaus erhält der Ex-Parlamentarier einen Monat Geld in Höhe der Entschädigung, die er als Abegeordneter bekam - höchstens jedoch 18 Monate lang. Laut Landesabgeordnetengesetz erhält ein Parlamentarier für seine Arbeit monatlich eine Entschädigung in Höhe von 5777 Mark - steuerpflichtig. Zum Vergleich: Ein Brandenburger Landtagsmitglied erhält7576 Mark. Der Abgeordnetenhauspräsident erhält das Doppelte. Dazu kommt eine Kostenpauschale von 1700 Mark im Monat, mit der Schreibarbeiten, Porto und etwaige Referenten bezahlt werden können. Allerdings wird die Pauschale um 100 Mark gekürzt, wenn der Abgeordnete einer Plenums-Sitzung ohne wichtigen Grund (Krankheit oder andere Sitzungen) fernbleibt.

Auch die Neulinge im bisherigen Parlament erhalten je nach Zeitpunkt der Neuwahlen ein oder zwei Monate lang Übergangsgeld. Einkommen aus dem öffentlichen Dienst oder Bezüge aus früherer Tätigkeit in anderen Parlamenten werden in voller Höhe auf das Übergangsgeld angerechnet, andere Einkünfte, etwa aus selbsständiger Arbeit, zu 25 Prozent. Wenn ein ehemaliger Abgeordneter stirbt, bevor seine Ansprüche ausgeschöpft sind, erhalten Ehegatten oder Kinder die Leistungen weiter.

kört

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