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Berlin: Mädchen muss nicht nach Pakistan zurück

Ein 15-jähriges pakistanisches Mädchen, das im November vor den Erziehungsprinzipien ihrer Eltern in ein Berliner Heim geflohen war, muss nicht nach Hause zurückkehren. Das Familiengericht beschloss, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen, teilte der Anwalt des Mädchens mit.

Ein 15-jähriges pakistanisches Mädchen, das im November vor den Erziehungsprinzipien ihrer Eltern in ein Berliner Heim geflohen war, muss nicht nach Hause zurückkehren. Das Familiengericht beschloss, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen, teilte der Anwalt des Mädchens mit. Damit könne die 15-Jährige unter der Vormundschaft der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland bleiben.

Aktuell Newsticker: Berlin Das Familiengericht begründete seine Entscheidung laut Anwalt damit, dass das Wohl des Mädchens gefährdet sei. Die Eltern seien nicht in der Lage, die "seelische Not" ihrer Tochter zu erkennen. Sie seien auch nicht bereit, "sich mit den Problemen, die ihre Tochter mit der eingeforderten traditionellen Lebensweise hatte, auseinander zu setzen", so der Anwalt. Ihm zufolge wollten die Eltern ihre Tochter wegen Kontakten zu einem Jungen nach Pakistan zurückschicken. Das Mädchen hatte auch eine Zwangsverheiratung befürchtet.

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