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Berlin: Mahler sammelt Verfahren

Während seines Prozesses provoziert der rechtsextreme Anwalt neue Ermittlungen

Von Frank Jansen

Der erste Prozess läuft noch, da scheint sich schon der zweite anzukündigen: Die Staatsanwaltschaft führt jetzt ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den rechtsextremen Anwalt Horst Mahler, der sich zusammen mit zwei Kumpanen seit dem 6. Februar wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor dem Landgericht verantworten muss. Mahler wird nun vorgehalten, er habe am Rande des Prozesses in einem Kurz-Interview der RBB-„Abendschau“ den vom NS-Regime verübten Völkermord an den Juden geleugnet. Dies wäre wieder Volksverhetzung, laut Strafgesetzbuch zu ahnden mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe.

Das neue Ermittlungsverfahren ist bereits das zweite, das nach Äußerungen Mahlers seit Beginn des Prozesses eingeleitet wurde. Am ersten Prozesstag hatte der Anwalt über die „Auschwitz-Lüge“ schwadroniert und weitere rechtsextreme Parolen von sich gegeben. Auf Mahlers Tiraden im Gerichtssaal folgte prompt ein Verfahren, ebenfalls wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Vermutlich würden dieses Verfahren und das neue, das nach dem Interview der „Abendschau“ begann, zu einem Komplex verbunden, hieß es gestern in Justizkreisen.

Geprüft wird auch, wie Mahlers Parolen vom zweiten Prozesstag am vergangenen Mittwoch zu werten sind. Der Anwalt hatte unter anderem behauptet, Milliarden Menschen wären bereit, Adolf Hitler den Völkermord an den Juden zu verzeihen, „wenn er ihn denn begangen hätte“. Nach Informationen des Tagesspiegels hat Mahler außerdem am 8. Februar in einer E-Mail mehreren Bundestagsabgeordneten die Todesstrafe angedroht – wegen eines „schweren Kriegsverbrechens gegen das Deutsche Volk“. Ob auch in diesem Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist noch offen.

In dem laufenden Prozess wirft die Staatsanwaltschaft Mahler sowie den Mitangeklagten Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen vor, sie hätten im Internet auf gleich drei Websites zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt. Mahler ist außerdem angeklagt, in einem Schriftstück zum NPD-Verbotsverfahren den Hass gegen Juden propagiert zu haben. Der Anwalt vertrat die rechtsextreme Partei vor dem Bundesverfassungsgericht.

Auch der Mitangeklagte Reinhold Oberlercher scheint Ermittlungsverfahren anzuhäufen. Am ersten Prozesstag hatte der Hamburger Rechtsextremist ein Pamphlet verlesen, in dem die Bundesrepublik als „völkerrechtswidriges Reichs- und Volksvernichtungsregime“ bezeichnet wird. Die Staatsanwaltschaft führt nun ein Verfahren wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates. Da Oberlercher auch die Schmähschrift vor dem Gerichtssaal an Journalisten verteilt hatte, beging er nach Ansicht der Strafverfolger offenkundig dieselbe Straftat zweimal. Mögliche Konsequenz: noch ein Verfahren.

Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 25-jährigen Berliner erhoben, der im Internet mehr als 7000 Dateien mit NS-Propaganda sowie rechtsextremer Musik angeboten haben soll. Die Vorwürfe gegen Carsten G. lauten Volksverhetzung und Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.

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