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Berlin: Makler muss eine Millionen Mark zahlen

Das Berliner Landgericht hat am Dienstag einen Versicherungsmakler wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft mit Bewährung und 500 000 Mark Geldstrafe sowie zusätzlicher Zahlung von einer halben Million Mark Geldbuße verurteilt. Der 70-jährige Kaufmann soll 1990 bis 1992 nicht existierende Betriebskosten als Provisionen in seine Bilanzen eingerechnet und das Finanzamt um rund zwei Millionen Mark geprellt haben.

Das Berliner Landgericht hat am Dienstag einen Versicherungsmakler wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft mit Bewährung und 500 000 Mark Geldstrafe sowie zusätzlicher Zahlung von einer halben Million Mark Geldbuße verurteilt. Der 70-jährige Kaufmann soll 1990 bis 1992 nicht existierende Betriebskosten als Provisionen in seine Bilanzen eingerechnet und das Finanzamt um rund zwei Millionen Mark geprellt haben. Ein mitbeschuldigter Ex-Stadtrat der hessischen Republikaner ist wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt worden.

Der Manager und Erfinder des 1996 vom Versicherungsaufsichtsamt aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung untersagten "Optima-Modells" zur Finanzierung von Großdarlehnen über Lebensversicherungen hatte die Vorwürfe bestritten und Freispruch verlangt. Seiner Darstellung nach hatte er dem Frankfurter - einem früheren Versicherungsagenten - die angegebenen Gelder als Provisionen für Tipps auf künftige Geschäftsabschlüsse tatsächlich gezahlt.

Die Richter folgten dem Geständnis des 56-jährigen früheren Politikers. Der eigenen Angaben nach derzeit mittellose Angeklagte hatte zugegeben, im fraglichen Zeitraum fürs Nichtstun 45 000 Mark pro Jahr bar auf die Hand erhalten zu haben. Das Geld hat der ehemalige Stadtrat der rechtsgerichteten Partei seiner Aussage nach auf Grund seiner Spielsucht in Casinos "verzockt". Auch er hatte die Summe nicht versteuert. Für die angeblichen Provisionen hatte er laut Anklage jeweils zehn Prozent kassiert.

Der Hauptbeschuldigte - ein gelernter Betriebswirt - hatte seiner Aussage nach mit seiner "Optima"-Idee in der Bundesrepublik für Milliarden-Umsätze gesorgt. Die Vermittlung solcher Geschäfte im Bereich industrieller Großfinanzierungen laufe nicht über Leute wie dem Mitbeschuldigten ab, befand der Ankläger. Das "Optima"-Modell sei über Flüsterpropaganda in der "Championsleague" abgewickelt worden, nicht aber über kleine "Regionalspieler" wie den Frankfurter. In dessen Verurteilung bezogen die Richter eine Strafe wegen Veruntreuung von Geldern der Republikaner ein. Der Mann muss außerdem 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

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