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Berlin: Mann mit Mundschutz gab Säugling beim Notdienst ab

Vater in Psychiatrie / Mutter des acht Monate alten Jungen gesucht

So etwas passiert den Mitarbeitern des Jugendnotdienstes nicht alle Tage: Da steht ein offensichtlich geistig verwirrter Vater mit einem Mundschutz vor ihnen und überreicht sein Kind. Er sei mit der Erziehung des acht Monate alten Säuglings überfordert, habe außerdem Angst vor Pocken und wo sich die Mutter derzeit befindet, wisse er auch nicht. Die Pädagogen reagierten schnell in der Nacht zu Mittwoch. Die Polizei wurde informiert, der Mann – ein Charlottenburger – kam in psychiatrische Behandlung. Der Junge wurde sogleich von einem Arzt untersucht und dem Kindernotdienst übergeben. Bis die Mutter gefunden ist, wird er nun in einer Tageskurzpflege betreut, sagte gestern der Jugendstadtrat von CharlottenburgWilmersdorf, Reinhard Naumann (SPD).

Wie in einem Teil der gestrigen Auflage berichtet, war auch die Feuerwehr Dienstag- nacht wegen des Vorfalls im Jugendnotdienst an der Mindener Straße benachrichtigt worden. Der Mann sei zwar „psychisch auffällig“ gewesen, habe aber durch den Besuch beim Krisendienst „verantwortlich reagiert“, wie Naumann sagt. Der Säugling habe weder verwahrlost gewirkt, noch sei er misshandelt worden oder krank.

Polizei und Jugendamt bemühen sich derzeit, so schnell wie möglich herauszufinden, wo sich die Mutter aufhält. Nach Auskunft des Vaters lebten beide zusammen in einer Charlottenburger Wohnung. Sie sind nicht verheiratet. Der Mann ist Deutscher und Anfang Zwanzig. Weil die Mutter nicht greifbar ist, stellt das Jugendamt nun beim Familiengericht einen Antrag auf vorübergehendes Ruhen des Sorgerechts. Sonst dürfte sich das Amt nicht um den Säugling kümmern, hieß es beim Jugendamt. Ob der Verzweiflungstat des jungen Vaters ein Streit mit der Mutter vorausging, ist nicht bekannt. „Die Hintergründe sind noch völlig unklar“, sagt Reinhard Naumann. Dass Eltern ihren Nachwuchs beim Kinder- oder Jugendnotdienst abgeben, passiert nach Auskunft der Senatsjugendverwaltung nicht häufiger als „maximal fünf Mal im Jahr“.

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