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Markenrechte: Keine Einigung im Ampelmännchen-Streit

Im Streit um das Ost-Ampelmännchen müssen nun endgültig die Richter entscheiden. Versuche, beim Kampf um die Markenrechte zu einem Vergleich zu kommen, seien erneut gescheitert, teilte das Landgericht Leipzig mit.

Leipzig - Da die Prozessgegner dies erst vor Kurzem mitgeteilt hätten, könne der ursprünglich geplante Verkündungstermin am 31. Januar nicht eingehalten werden. Ein Urteil wird nun am 14. Februar erwartet. Der Berliner Designer Markus Heckhausen war zu DDR-Zeiten alleiniger Hersteller der Ampeln. Er streitet mit dem sächsischen Ingenieur Joachim Roßberg um die Vermarktung des begehrten Souvenir- und Designerartikels.

Der erste Versuch einer friedlichen Einigung war Ende September 2005 gescheitert. Im Dezember wurde erneut vor Gericht verhandelt. Dort erklärte sich Roßberg nach deutlicher Kritik an seiner Prozessführung erneut zu Verhandlungen bereit. Nach Angaben des Gerichts blieb aber auch der zweite Einigungsversuch erfolglos.

Designer Heckhausen nahm Mitte der 90er Jahre seine Aktivitäten zum Ost-Ampelmann auf. Inzwischen vertreibt er eine breite Produktpalette mit der Kultfigur, die vom T-Shirt bis zur Leuchte reicht. Die Basis dafür bildet ein Vertrag über die Nutzungsrechte mit dem Erfinder des Ampelmanns, Karl Peglau. Der Umsatz des Unternehmens lag 2004 nach eigenen Angaben bei 1,6 Millionen Euro.

Ingenieur Roßberg aus Wildenfels bei Zwickau begann nach der Wiedervereinigung mit der Vermarktung. Er verfügt über deutlich weniger Markenrechte als der Konkurrent in Berlin. Nach Auffassung von Heckhausen hat der Sachse nicht alle eingetragenen Markenrechte kontinuierlich genutzt. Darum strebt er die Löschung der Markenrechte für Roßberg an. (tso/dpa)

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