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Der Angeklagte Mario K. (r) verdeckt mit einem Hefter sein Gesicht zu Beginn eines Verhandlungstages.

© picture alliance / dpa

Maskenmann-Fall: Ermittler ausgetauscht

Seit Monaten steht die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen des Verfahrens gegen den sogenannten Maskenmann in der Kritik – und wegen des Vorgehens gegen kritische Kriminalbeamte.

Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo C. Rautenberg hat nun der Staatsanwaltschaft in Frankfurt die Ermittlungen gegen drei Polizeibeamte wegen des Verdachts auf Falschaussage im Maskenmann-Prozess entzogen und die Staatsanwaltschaft Cottbus mit den Ermittlungen betraut.

Alle Beteiligten bemühten sich, den Vorgang als nicht ungewöhnlich darzustellen. Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte dem Tagesspiegel, Rautenberg habe „aus Fürsorge“ für die Beamten in der Frankfurter Staatsanwaltschaft das Verfahren auf die Cottbuser Staatsanwaltschaft übertragen. Grund sei die anhaltende Kritik in den Medien an den Kollegen in Frankfurt. „Es geht darum, den Druck von der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu nehmen, die in dem ganzen Verfahren unter einem starkem Druck der Medien steht“, sagte der Sprecher. Der Behörde war vorgeworfen worden, die Ermittlungen wegen Falschaussage gegen drei Beamte als Retourkutsche zu betreiben, die die Ermittlungen gegen den Maskenmann als einseitig kritisiert hatten.

"Es geht nicht um Misstrauen"

Nun wolle man die Staatsanwaltschaft Frankfurt aus der Schusslinie der öffentlichen Kritik nehmen, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg/Havel. Rautenberg habe sich für die Entscheidung, die Cottbuser Behörde mit dem Fall zu betrauen, zuvor die Akten kommen lassen und durchgesehen. Dies sei aber ein ganz normaler Vorgang. „Es geht nicht um Misstrauen“, sagte der Sprecher. Tatsächlich macht Rautenberg von einer Kann-Bestimmung Gebrauch, wenn er eine andere Staatsanwaltschaft betraut als jene, die von Hause aus zuständig wäre. Ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft erklärte, seine Behörde traue sich selbst durchaus zu, die Ermittlungen objektiv zu führen.

Konkret geht um den Vorwurf der uneidlichen Falschaussage vor dem Landgericht Frankfurt. Neben den drei Beamten wird eine Sachverständige verdächtigt, als Prozesszeugin bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. Der spektakuläre Indizienprozess war im Juni mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft gegen Mario K. aus Berlin zu Ende gegangen.

Vier Beamte haben ausgesagt

Der 47-Jährige war wegen des Überfalls auf Millionärsfamilien und der Entführung eines Bankers südöstlich von Berlin angeklagt. Der Täter trug jedes Mal eine Maske, daher die Bezeichnung Maskenmann. Der frühere Dachdecker bestritt die Vorwürfe. Die Anwälte legten Revision gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof ein. Der wird sich nicht vor Anfang 2016 damit befassen.

Vier Beamte hatten ausgesagt, sie seien durch Vorgesetzte behindert worden und hätten nicht frei ermitteln und Widersprüchen nachgehen dürfen – etwa in Richtung einer fingierten Entführung. Ihre Vorgesetzten stritten das ab, mussten jedoch Vorgaben einräumen, dass nicht in alle Richtungen ermittelt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), Herrin des Ermittlungsverfahrens der Polizei, hatte kurz nach dem Urteil im Maskenmann-Prozess angekündigt, die Aussagen der Beamten von Amts wegen prüfen zu müssen. Die Aussagen der Vorgesetzten bezweifelte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht – und eröffnete auch kein Verfahren gegen diese.

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