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Mario K. bleibt bis auf weiteres in der Justizvollzugsanstallt Cottbus-Dissenchen.

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"Maskenmann"-Prozess in Frankfurt (Oder): Es könnte Monate dauern, bis Verfahren neu aufgerollt wird

Im spektakulären "Maskenmann"-Prozess dauert es nach dem Urteil Monate, bis der Bundesgerichtshof das Verfahren neu aufrollen kann. Der Anwalt von Mario K. spricht von einem Fehlurteil.

Mario K. bleibt bis auf weiteres in der Justizvollzugsanstallt Cottbus-Dissenchen. Nur, wie lange? Nachdem das Landgericht Frankfurt (Oder) den früheren Berliner Dachdecker am vergangenen Freitag in einem umstrittenen Verfahren zu lebenslanger Haft wegen versuchten Mordes und expresserischen Menschenraubs verurteilt hat, dürfte es Monate dauern, bis sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig mit dem spektakulären „Maskenmann“-Fall befasst. Er kann es im Zweifel, also wenn er Rechtsfehler feststellt, an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverweisen.

Nach Ansicht des Gerichts wollte Mario K. im Jahr 2011 die Unternehmergattin Petra P. entführen und schlug, als er entdeckte wurde, brutal auf sie ein. Zwei Monate später habe er nach Überzeugung des Gerichts die Tochter Luisa P. entführen wollen und dabei einen Bodyguard angeschossen, der seither im Rollstuhl sitzt. Und im Oktober 2012 hat K. laut Urteil den Berliner Investmentbanker Stefan T. aus seinem Haus am Storkower See entführt. T. konnte sich nach 33 Stunden nach eigenen Angaben selbst befreien.

Anwalt spricht von Fehlurteil

Axel Weimann, der Anwalt des Verurteilten, hatte noch am Freitag nach der Verurteilung Revision eingelegt. Die Strafkammer hat nun nach Angaben einer Gerichtssprecherin 17 Wochen Zeit, um die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen. Wenn alle Verfahrensbeteiligten dann eine Ausfertigung haben, hat Weimann wiederum einen Monat Zeit für seine Revisionsschrift. Der Berliner Anwalt sprach von einem Fehlurteil. Sein Mandant hatte die Tat stets bestritten.

Doch alle Zweifel an der von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Indizienkette spielten für das Gericht kaum eine Rolle, ebenso nicht die Pannen und das Mobbing bei der Polizei gegen Beamte, die in alle Richtungen ermitteln wollten. Obwohl es keinen einzigen schlagenden Beweis wie DNA-Spuren oder Fingerabdrücke gibt, sah das Gericht die Schuld als erwiesen an; als wichtigstes Indiz wurden die Vorstrafen von Mario K. angeführt.

Im Zweifel für den Angeklagten

Zudem hat er kein Alibi. „All diese Indizien addieren sich zur Gesamtschau und führen uns zur Überzeugung, dass der Angeklagte der Täter dieser drei Taten war“, sagte der Vorsitzender Richter Matthias Fuchs.

Ungewöhnlich hart fiel das Echo auf das Urteil in der Presse aus. Nicht nur im Tagesspiegel, der mit einem Dossier auf Widersprüche in den Ermittlungen aufmerksam gemacht hatte. Fuchs habe Bedenken lapidar beiseite gewischt, hieß es in der „Berliner Zeitung“: „Ein spektakulärer Prozess hat damit sein umstrittenes Ende gefunden.“ Die „Märkische Oderzeitung“ kommentierte: „Schlechte Ermittlungen, wacklige Anklage, fragwürdiges Urteil. Was bleibt, ist die Hoffnung auf den Mut der Politik.“ Und die „Märkische Allgemeine“ fand, der Richter habe in seiner Begründung „nicht den geringsten Raum für den Rechtsgrundsatz“ gelassen: „In dubio pro reo: Im Zweifel für den Angeklagten.“

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