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Mauer-Mahnmal: Räumung am Checkpoint Charlie

Das umstrittene Mauer-Mahnmal am Checkpoint Charlie in Berlin soll geräumt werden, obwohl der Rechtsstreit weitergeht. Ein Gerichtsvollzieher hat die Räumung für den 5. Juli angesetzt.

Berlin (27.06.2005, 17:44 Uhr) - Das Mauer-Mahnmal am Checkpoint Charlie soll geräumt werden, obwohl es in dem Streit um das ursprünglich gepachtete Gelände noch keine rechtskräftige Gerichtsentscheidung gibt. Eine Sprecherin des Berliner Kammergerichts bestätigte am Montag, dass es für die Berufungsverhandlung noch keinen Termin gebe. Der zuständige Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Berlin-Mitte verschob indes den Räumungstermin um einen Tag auf den 5. Juli, wie aus einem Schreiben an die Arbeitsgemeinschaft 13. August hervorgeht.

Die Mahnmahl-Initiatorin und Leiterin des Berliner Mauermuseums, Alexandra Hildebrandt, streitet weiter dafür, dass die 1065 Holzkreuze und der nachgebaute, weiß getünchte Mauerabschnitt am einstigen Alliierten-Übergang zwischen West- und Ost-Berlin stehen bleiben können. An diesem Dienstag will sie über ihr weiteres Vorgehen informieren.

Das private Mahnmal war im Herbst 2004 auf brach liegendem Gelände eines insolventen Investors an der einstigen Demarkationslinie an der Zimmerstraße/Ecke Friedrichstraße errichtet worden. Es soll an die mehr als 1000 Toten an Mauer und Stacheldraht der ehemaligen innerdeutschen Grenze erinnern. Die Grundstücke hatte die Arbeitsgemeinschaft 13. August um Hildebrandt von der Zwangsverwalterin der Liegenschaften, der BAG Bankaktiengesellschaft (Hamm), gepachtet. Der Pachtvertrag war jedoch gekündigt worden. Die BAG will das Areal verkaufen. Hildebrandt fühlte sich nach eigenen Angaben betrogen.

Das Berliner Landgericht hatte im April in erster Instanz die Räumung entschieden. Rechtskraft hat das Urteil aber noch nicht. Denn Hildebrandt ging Anfang Mai beim Kammergericht in Berufung. Für die Begründung hat sie zwei Monate Zeit. Allerdings kann in solchen Verfahren auch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil in der Regel vollstreckt werden. Für diesen Fall hatte das Landgericht die BAG verpflichtet, eine Sicherheitsleistung von 320.000 Euro aufzubringen - falls sich das Blatt in zweiter Instanz doch wenden sollte.

Hildebrandt strebte zunächst eine weitere Pacht des Areals am Checkpoint Charlie an und wollte nach Geldgebern für einen Kauf suchen. Nach Darstellung der Arbeitsgemeinschaft 13. August soll die BAG zum Verkauf an die Arbeitsgemeinschaft bereit sein. Die BAG habe jetzt erstmals den Verkaufspreis genannt: 36 Millionen Euro. Von dieser Summe hatte Hildebrandt jedoch schon vor Monaten gesprochen. Die BAG wollte sich auf Anfrage am Montag nicht dazu äußern.

Im offiziellen Konzept zum Mauer-Gedenken des Landes Berlin spielt ein Mauer-Mahnmal wie in der jetzigen Form am Checkpoint Charlie keine Rolle. An dem ehemaligen Übergang vom amerikanischen zum sowjetischen Stadtsektor soll demnach nicht der Mauertoten gedacht, sondern an die Konfrontation der Weltmächte erinnert werden.

Hildebrandt war vom Berliner Landgericht auch dazu verurteilt worden, Fototafeln zum DDR-Volksaufstand vom 17. Juni 1953 von der Fassade des Bundesfinanzministeriums zu nehmen. Erst vor einer Woche hatten Bauarbeiter die Tafeln abgenommen. (tso)

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