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Berlin: Maulkorb für Berlin

Bayern stoppte im Bundesrat die Debatte über Beamtenbesoldung

Die Debatte musste ausbleiben. Aber Berlins Gesetzesvorstoß zu flexiblerer Beamtenbesoldung konnte dennoch im Bundesrat auf den Weg gebracht werden. Mit einer so genannten Fristeneinrede verhinderte nämlich Bayern, dass der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) die Bundesratsinitiative im Ländergremium vorstellen konnte. Berlin habe die notwendige Frist von einer Woche nicht eingehalten, um seinen Antrag einzubringen. Der Senat hatte nämlich erst an diesem Dienstag den förmlichen Beschluss gefasst. Gleichwohl befassen sich jetzt die Bundesratsausschüsse mit der Gesetzesinitiative, die den Ländern Öffnungsklauseln schaffen soll, um Besoldungserhöhungen für Beamte ganz oder teilweise aussetzen und Einschnitte beim Urlaubs und Weihnachtsgeld vornehmen zu können.

Bayerns Bundesratsminister Reinhold Bocklet (CSU) begründete den Vorstoß mit einem „Vorpreschen“ Wowereits. Die Ministerpräsidenten hätten beschlossen, den Gesetzentwurf zu Öffnungsklauseln gemeinsam nochmals zu besprechen und gemeinsam vorzustellen. Das hätte bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember geschehen sollen. Daher habe man, weil es eine „Frage des politischen Stils“ sei, sich dagegen ausgesprochen, dass das Thema am Freitag auf die Tagesordnung kam und Wowereit damit Rederecht erhielt. „Wir haben die Sache nun aber nicht angehalten, denn die Ausschussberatungen im Bundesrat können sofort beginnen“, sagte Bocklet. Die SPD-Länder hatten in der vorigen Bundesratssitzung mit einem CSU-Vorstoß, der die Landwirtschaftspolitik betraf, ebenso gehandelt. Zudem wird in Berlin vermutet, dass die Bayern nach dem Bundesratseklat im März bei der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz gerne die Chance nutzten, Wowereit den Auftritt vor dem Bundesrat zu verderben.

Unterdessen erklärte gestern Innensenator Ehrhart Körting (SPD), dass er keinen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Vorhabens habe. Der Deutsche Beamtenbund hatte nämlich angekündigt, Verfassungsklage zu erheben. „Reine Sparwünsche der Länder“ könnten die geplanten Einschnitte in die Besoldung nicht legitmieren, hieß es in einem Gutachten des Beamtenbundes. „Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch der Beamten auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, sagte Körting. Lediglich eine angemessene „Alimentation“ müsse gewährleistet werden. Und dies sei bei der Gesetzesinitiative auf jeden Fall gewährleistet. Er sehe deswegen einer Verfassungsklage gelassen entgegen. sik/afk

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