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Medikamenten-Streit: Kasse muss Vitaminpräparate von Dr. Rath nicht bezahlen

Das Sozialgericht hat die Klage eines 63-Jährigen abgelehnt. Dieser hatte drei Jahre lang Mittel des umstrittenen Arztes bestellt und wollte 4200 Euro erstattet bekommen.

Das Sozialgericht Berlin hat jetzt die Klage eines 63-jährigen Mannes abgewiesen, der von seiner Krankenkasse die Kosten für Vitaminprodukte gegen seine Krebserkrankung erstattet bekommen wollte. Dabei handelte es sich um Präparate des umstrittenen Mediziners Matthias Rath. Knapp drei Jahre lang hatte der Mann aus Berlin, bei dem 2003 ein Gallengangkrebs diagnostiziert worden war, die Mittel in den Niederlanden über das von Rath gegründete Unternehmen bezogen. Zuvor war der Mann operiert worden – erfolgreich nach Auffassung der Ärzte, die auch den weiteren Verlauf als „unkompliziert“ beschrieben.

Der Mann gab vor Gericht jedoch an, dass der Tumor nur unzureichend entfernt und ihm eine Lebenserwartung von nur einem halben Jahr in Aussicht gestellt worden sei. Auch eine Chemotherapie sei nicht in Frage gekommen. Deshalb bestellte er zwischen Juli 2003 und April 2006 bei dem Unternehmen Vitaminpräparate für rund 4200 Euro. Die Kosten reichte er bei seiner Kasse ein; diese weigerte sich aber zu zahlen.

Das Gericht schloss sich der Auffassung der Kasse an. In seiner Urteilsbegründung hieß es, dass dem Gericht keine wissenschaftlichen Nachweise bekannt seien, wonach die Präparate „bei lebenden Organismen einen positiven Einfluss“ auf die Behandlung von Tumoren oder Metastasen hatten.

Die Kammer berief sich in ihrem Urteil auf die Ergebnisse einer Studie der Charité, die im Gegenteil auf „die fehlende Wirksamkeit“ der Produkte hindeuteten. Das Gericht führte zudem aus, dass die Einnahme der Präparate „keine ärztlich verantwortete Behandlung“ darstelle, da sie nicht medizinisch wurde.

Die Charité-Forscher hatten Raths Mittel bei Mäusen eingesetzt, um ihre Wirksamkeit zu untersuchen. „Die Produkte hatten keine Wirkung“, sagte Professor Gerhard Gaedicke, Direktor der Charité-Klinik für Allgemeine Pädiatrie, der die Untersuchung leitete, gestern auf Anfrage. Weder sei das Tumorwachstum gebremst worden, noch habe das Mittel Einfluss auf die Metastasenbildung gehabt. Bei den Ergebnissen seien keine relevanten Unterschiede zu einer Kontrollgruppe von Mäusen, die die Produkte – wie bei derartigen Studien üblich – nicht erhalten hatten, zu erkennen gewesen, sagte Gaedicke, der ein großes Renommee als Krebsforscher hat und auch an der Entwicklung von Impfstoffen gegen den Krebs forscht.

Besondere Schlagzeilen machte Rath vor rund drei Jahren im Zusammenhang mit der Erkrankung des kleinen Dominik. Der Junge war schwer krebskrank und im November 2004 im Alter von neun Jahren gestorben. Das Schicksal des kleinen Jungen war damals auf monatelanges Medieninteresse gestoßen. Nach ersten Operationen hatten die Eltern des Jungen die schulmedizinische Behandlung abgebrochen und das Kind mit Raths Präparaten behandeln lassen.

Im Internet wirbt Rath für die von ihm und „seinem Forschungsteam entwickelten Nahrungsmittelergänzungprogramme“, die man unter der Rubrik „Zell-Vitalstoff-Produkte“ direkt im Netz über ein Bestellformular oder per Post, Fax sowie Telefon beziehen kann. Früher warb Rath mit der Parole „Krebs ist heilbar – natürlich!“ Auf seiner aktuellen Webseite verzichtet er aber auf Aussagen zu Wirkungen bei bestimmten Krankheitsbildern. Stattdessen steht dort nur folgender Hinweis: „Nach amerikanischem und europäischem Recht ist es nicht möglich, krankheitsbezogene Therapieaussagen im Zusammenhang mit diesen und anderen Nahrungsergänzungs- Produkten zu machen.“

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