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Berlin: Mehr Macht für den Regierenden und das Volk

Bei der Wahl eines neuen Senats soll in der nächsten Legislaturperiode nur noch der Regierende Bürgermeister vom Abgeordnetenhaus gewählt werden. Die übrigen Senatsmitglieder würden dann vom neuen Regierungschef ernannt – und könnten von ihm auch entlassen werden.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Bei der Wahl eines neuen Senats soll in der nächsten Legislaturperiode nur noch der Regierende Bürgermeister vom Abgeordnetenhaus gewählt werden. Die übrigen Senatsmitglieder würden dann vom neuen Regierungschef ernannt – und könnten von ihm auch entlassen werden. Außerdem soll das Parlament offenbar nur noch einen beschränkten Einfluss auf die Richtlinien der Regierungspolitik des neuen Senats haben.

Die Fachleute von SPD und Linkspartei/PDS haben sich gestern dem Vernehmen nach in einer Koalitionsrunde auf entsprechende Änderungen der Berliner Verfassung geeinigt. Die Fraktionschefs Michael Müller (SPD) und Stefan Liebich (PDS) wollen die Einzelheiten am Donnerstag öffentlich bekannt geben. Die Regierungsfraktionen sollen am Wochenende auf ihren Klausurtagungen über den – seit Jahren heißt umstrittenen – Vorschlag beraten. Wenn sie einverstanden sind, werden die Oppositionsfraktionen CDU, Grüne und FDP in der nächsten Woche einbezogen. Denn die Verfassung kann nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Der Linkspartei, aber auch den Grünen, soll die Zustimmung mit einem Zusatzangebot erleichtert werden: Die SPD ist nun bereit, noch vor den Wahlen die hohen gesetzlichen Hürden für Volksbegehren und -entscheide deutlich zu senken. Dabei geht es um die Zahl der Unterschriften und um die Zustimmungsquoren, um ein Volksbegehren zum Erfolg zu führen. Außerdem sollen künftig Plebiszite möglich werden, die den Landeshaushalt betreffen. Zurzeit sind Volksbegehren „zum Landeshaushalt“ verboten. Im November war die Bürgerinitiative zum Bankenskandal daran gescheitert.

Sollten sich die fünf Fraktionen im Landesparlament in absehbarer Zeit auf ein Kompromisspaket einigen, wird es am 17. September 2006 nicht nur eine Abgeordnetenhauswahl, sondern auch eine Volksabstimmung geben. Denn bei der großen Verfassungsreform Mitte der 90er Jahre wurde für rechtliche Änderungen der Volksgesetzgebung eine hohe Hürde in die Verfassung eingebaut. Nicht das Berliner Parlament, sondern das Volk muss dem mehrheitlich zustimmen.

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