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Berlin: Mehr Rechte für alle

Koalition und Opposition wollen im Mai Verfassungsänderung beschließen

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Regierende Bürgermeister bekommt mehr Macht, das Volk mehr Demokratie und das Parlament mehr Informationen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Abgeordnetenhaus spätestens am 18. Mai mit den Stimmen aller Fraktionen die Verfassung ändern. Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, die seit Januar tagt, kommt gut voran. Auch der CDU-Fraktionsgeschäftsführer Frank Henkel lobt die „konstruktive Diskussion“. Man werde einen Kompromiss finden, der auf drei Säulen stehen soll.

Erstens: Das Parlament wählt nur noch den Regierenden Bürgermeister, der anschließend die Senatsmitglieder ernennen und entlassen kann. Außerdem darf er die Richtlinien zur Regierungspolitik allein festlegen, ohne das „Einvernehmen des Senats“. Allerdings müssen die Richtlinien weiterhin vom Abgeordnetenhaus gebilligt werden. Aber die Zahl und Aufteilung der Senatsressorts wird nicht mehr Sache des Parlaments sein.

Zweitens: Volksinitiativen, Volksbegehren und -entscheide werden erleichtert. Die Quoren werden gesenkt, die Fristen für die Sammlung der Unterschriften verlängert. Volksbegehren zur Änderung der Verfassung und für Projekte, die Geld kosten, sollen nicht mehr verboten sein. An den Details werde noch gefeilt, sagte der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Christian Gaebler. Aber es gebe keine unüberwindlichen Hürden.

Drittens: Die Grünen haben nachträglich neue Vorschläge eingebracht. Sie wollen ein Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete in der Landesverfassung verankern. Außerdem sollen die vom Senat bestellten Mitglieder in den Aufsichtsgremien öffentlicher Betriebe dazu verpflichtet werden, den Volksvertretern in vertraulicher Sitzung Rede und Antwort zu stehen. „Das rundet die Sache ab“, meint der Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann. Nicht nur die Exekutive und die „direkte Demokratie“ werden gestärkt, sondern auch die Legislative.

Die Zusatzforderung der Grünen stieß bei den anderen Fraktionen auf offene Ohren. Voraussetzung ist, dass die erweiterten Informationsrechte für Abgeordnete den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ nicht antasten. Das Bundesverfassungsgericht hat hier Grenzen gezogen. Wenn nichts mehr dazwischen kommt, legt die Arbeitsgruppe das Kompromisspaket schon Ende März vor.

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