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Berlin: Mehr Schub für Flughafen-Gegner

Zweifel am Ausbau Schönefelds wachsen – Senat und Landesregierung bleiben trotz allem unbeirrt

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) kommen immer mehr Zweifel an der Rechtmäßigkeit Schönefelds als Standort für den neuen Großflughafen auf. Das OVG Frankfurt (Oder) hat den Landesentwicklungsplan „Flughafenstandortentwicklung“ nach einer Klage von vier Gemeinden aufgehoben. Das Brandenburger Verkehrsministerium prüft jetzt, ob es gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen wird.

Für den Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der Kläger gegen den Standort vor dem Bundesverwaltungsgericht vertritt, ist der Ausbau Schönefelds „massiv infrage gestellt“. Die OVGEntscheidung habe weitreichende Wirkungen. Der Anwalt Frank Boermann, der ebenfalls Standortgegner vertritt, forderte die Politiker auf, ihre „verfehlte Standortentscheidung“ zu hinterfragen. Nach Auffassung des Brandenburger Verkehrsministeriums und der Berliner Stadtentwicklungsverwaltung ist der Ausbau nicht gefährdet. Der Landesentwicklungsplan sei keine zwingende Voraussetzung für den Planfeststellungsbeschluss, in dem der Ausbau genehmigt worden ist.

Für die Berliner Industrie- und Handelskammer ist nun wichtig, dass die „anstehenden Hausaufgaben“ von Politik und Verwaltung schnell und gründlich gemacht werden. Nach Ansicht der IHK Cottbus mache die Entscheidung vor allem den Investoren im Umfeld des Flughafens Sorgen. Die Berliner CDU und die FDP fordern, den Flughafen Tempelhof offen zu halten. Sollte der Standort Schönefeld auch vor dem Bundesverwaltungsgericht scheitern, bliebe das vorhandene System mit den drei Flughäfen Schönefeld, Tegel und Tempelhof erhalten, erklärte Klaus-Peter von Lüdecke (FDP).

Juristen äußerten dem Tagesspiegel gegenüber die Vermutung, dass auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach dem Frankfurter Urteil an dem Thema „dezentrale Konzentration“ nicht vorbeigehen könnte (siehe auch Beiträge rechts und unten). Man müsse damit rechnen, dass die Richter Belege dafür erwarteten, dass sich die Planer mit den nach wie vor geltenden Maßgaben der Raumplanung auseinander gesetzt hätten. Zumindest sei nicht vereinbar, dass die Politik auf der einen Seite die Infrastruktur abseits der Ballungsräume stärken wolle, sich aber andererseits bei der konkreten Flughafenplanung gegen die eigenen Grundsätze stelle und den Flughafen im einzigen Ballungsraum der Region bauen wolle. Auf der sicheren Seite sei man vermutlich erst dann, wenn die bislang geltenden Gesetze über die „dezentrale Konzentration“ offiziell außer Kraft gesetzt würden. apz, das, kt, mod

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