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Es ist ein lang gehegter Traum von ihm: Der Leichen-Präparator Gunther von Hagens plant ein "Körperwelten"-Museum in Berlin. Dies teilte er im Februar 2014 mit. Schnell begann ein Rechtsstreit: Der Bezirk Mitte nämlich will verhindern, dass plastinierte Leichen öffentlich zur Schau gestellt werden.

© dpa

Update

Berlin-Mitte droht "Menschen-Museum" mit Zwangsgeld: Streit um Leichen-Schau am Fernsehturm eskaliert

Der Bezirk Mitte kämpft mit allen Mitteln gegen das „Menschen-Museum“ des Körperwelten-Erfinders Gunther von Hagens. Nun droht Bürgermeister Hanke mit einem Zwangsgeld - obwohl ein Gericht die Ausstellung erlaubt hatte.

Der Bezirk Mitte will die Leichen-Schau am Fuße des Fernsehturms trotz seiner juristischen Niederlage in der ersten Instanz verhindern. Nach Auskunft von Bürgermeister Christian Hanke (SPD) hat das Bezirksamt gegen die Eröffnung der Körperwelten-Ausstellung eine „Untersagungsverfügung mit sofortiger Vollziehbarkeit“ erlassen. Sollte die hinter der Ausstellung stehende Arts and Sciences Berlin GmbH die Schau dennoch eröffnen, wird ihr ein Zwangsgeld von 10.000 Euro pro Tag angedroht. Um das „Menschen-Museum“ auf Dauer zu verhindern, will der Bezirk Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. Dezember einlegen.
Er sei „nicht überzeugt von der Argumentation“ des Gerichts, sagte Hanke dem Tagesspiegel und verwies auf andere Gerichtsurteile, die für die Position des Bezirksamts sprächen. Im Kern geht es um die Frage, ob es sich bei den Exponaten um Leichen im Sinne des Bestattungsgesetzes handelt. Das Verwaltungsgericht hatte das verneint. Hanke sagte, es gebe bereits anders lautende Gerichtsurteile dazu. Und Leichen dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung gezeigt werden.
Die Initiatoren der Schau, Gunther von Hagens und seine Frau Angelina Whalley, haben nach eigener Auskunft bereits am Montag Widerspruch gegen die am selben Tag eingetroffene Untersagung eingelegt. „Die Vorbereitungsarbeiten für unser Museum sind von dem erneuten Scharmützel des Bezirksbürgermeisters nicht betroffen“, erläutert Kuratorin Whalley. „Wir sind auf jeden Fall zum 18. Februar startklar und hoffen, dass die rechtliche Situation bis dahin in unserem Sinne entschieden ist.“
Wohl als Demonstration ihres Selbstbewusstseins haben die Initiatoren ihrer Mitteilung auch ein Anmeldeformular für die Pressekonferenz am Tag vor der geplanten Eröffnung beigefügt. Ein Hinweis, dass der Termin unter Vorbehalt steht, ist darin nicht zu finden. „Der Bezirk hätte auch den Ausgang des regulären Verfahrens abwarten können“, teilt Whalley weiter mit. Es sei unverständlich, warum der Bezirksbürgermeister „seinen Kleinkrieg auf Kosten der Steuerzahler fortsetzt, anstelle sich in Demokratie zu üben und das Urteil zu akzeptieren“. Von Hagens teilte mit, ein Verbot des Museums sei angesichts von bereits mehr als 40 Millionen Ausstellungsbesuchern weltweit „rational nicht verständlich“.

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