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Berlin: Menschenrechte in Anführungszeichen

Geheimbericht zu Ex-Stasi-Vereinen: Mitgliedern fehlt Unrechtsbewusstsein, es gibt aber keine Kontakte zu extremistischen Gruppierungen

Ihre Mitglieder haben ein „mangelndes Unrechtsbewusstsein“, aber es gibt keine feststellbare etablierte Zusammenarbeit mit extremistischen Organisationen. Das ist die Meinung des Berliner Verfassungsschutzes über die „Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung“, kurz: GRH, eine Organisation ehemaliger Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit und der Grenztruppen. Zusammengefasst ist die Einschätzung der Verfassungsschützer in einem vertraulichen Bericht der Behörde.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte die Beurteilung der GRH, die dem Tagesspiegel vorliegt, erarbeiten lassen. Anlass war das Auftreten ehemaliger Stasi-Funktionäre bei Diskussionen zur DDR-Geschichte. Daraufhin debattierte das Abgeordnetenhaus, ob Vereine wie die GRH wieder beobachtet werden sollten. Die große Koalition hatte entsprechende Aktivitäten des Verfassungsschutzes gestoppt. Ob die neue Bewertung ausreicht, um die GRH künftig wieder überprüfen zu lassen, hat die Innenverwaltung noch nicht entschieden. Erst sollen drei weitere Gruppen ehemaliger DDR-Funktionsträger untersucht werden.

Auf 13 Seiten führt der Geheimbericht über die GRH aus, wie ranghohe frühere DDR-Funktionäre ihre einstige Tätigkeit rechtfertigen und die bundesdeutsche Rechtsordnung verurteilen. Dabei wird auch aus den Internet-Seiten der GRH zitiert. Danach hat die Vereinigung 1500 Mitglieder, zwei Drittel sind über 70 Jahre alt. Unter ihnen sollen 400 bis 500 ehemalige DDR-Grenzer sein, dazu ranghohe ehemalige Offiziere und Richter. Der Verein finanziert sich über Mitgliedsbeiträge und betreut ehemalige DDR- Funktionäre. Er gilt als gemeinnützig. Der Bericht der Verfassungsschützer beschreibt, wie stark die GRH und ihre Unterstützer gedanklich alten Strukturen verhaftet sind. Die bundesdeutsche Justiz werde in Reden politisch motivierte „Siegerjustiz“ genannt, die Arbeit der Stasi als „Abwehrmaßnahme gegen die aggressive Handlung westlicher Staaten“ bezeichnet. Das mangelnde Unrechtsbewusstsein zeigt sich für die Verfassungsschützer auch in dem distanzierten Umgang mit Begriffen wie Stasi-Unrecht, westlicher Demokratie oder Menschenrechte – die würden in Anführungszeichen gestellt. Keine Belege fanden die Verfassungsschützer für eine Kooperation mit Gruppen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden: Eine „institutionalisierte und regelmäßige Zusammenarbeit“ sei nicht feststellbar.

Die Schlüsse des Innensenators aus den Erkenntnissen stehen noch aus. CDU und Grüne plädieren bereits seit längerem dafür, Vereine wie die GRH wieder nachrichtendienstlich überwachen zu lassen, weil sie die Diktatur verherrlichten und die Opfer entwürdigten. Auch Körting findet es „unerträglich“, wenn Menschenrechtsverletzungen und Straftaten der Stasi „relativiert und entschuldigt“ würden. Ob deshalb der Verfassungsschutz beauftragt werden soll, müsse geprüft werden. Als Bedingung nannte Körting nachweisbare Bestrebungen gegen das Grundgesetz oder den Bestand des Landes.

Vor allem die CDU sieht bereits jetzt die Kriterien für eine Beobachtung erfüllt. Die Diffamierung des bundesdeutschen Rechtswesens als politisch motivierte Strafjustiz gefährde die freiheitlich demokratische Grundordnung. Das gelte auch für die Störung öffentlicher Veranstaltungen durch ehemalige Stasi-Funktionäre.

Die GRH sieht die Debatte gelassen. Sollte man vom Verfassungsschutz überwacht werden, „dann würden die sicherlich bereits gegenwärtig stattfindenden Beobachtungen legalisiert“, heißt es in einer Erklärung. Den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit weist man zurück: Die Arbeit der GRH basiere auf dem Grundgesetz. Die Kontroverse habe der Organisation eher geholfen und die Solidargemeinschaft „gefestigt“.

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