zum Hauptinhalt

Berlin: "Menschenverachtende Tat": Sexualmord an 14-jähriger Cousine vor Gericht

Vor dem Landgericht muss sich seit gestern ein 27-jähriger Mann wegen Sexualmordes an seiner Cousine verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes die 14-Jährige in der Nacht zum 2.

Vor dem Landgericht muss sich seit gestern ein 27-jähriger Mann wegen Sexualmordes an seiner Cousine verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes die 14-Jährige in der Nacht zum 2. Juni vergangenen Jahres im Weddinger Humboldthain auf grausame Weise getötet zu haben. Das Opfer hatte 36 Stichverletzungen in Brust-, Bauch- und Genitalbereich und war verblutet. Laut Anklage wollte der 27-Jährige durch die Wahl der Einstichstellen als auch durch die Vielzahl der Stiche seiner Cousine aus gefühlloser, menschenverachtender und unbarmherziger Gesinnung und zugleich zum eigenen sexuellen Lustgewinn äußerste Schmerzen zufügen.

Boulevard Berlin: Was die Stadt bewegt...

"Ich weiß nicht so richtig, warum ich hier bin", nuschelte Andreas D. in das Mikrofon. Immer wieder lächelte der Russlanddeutsche, wenn ihm der Richter eine Frage zu den Ereignissen stellt - jener Nacht, in der Andreas D. seine 14 Jahre alte Cousine Nina A. auf sadistische Art und Weise gequält und getötet haben soll. Der Angeklagte soll in den Morgenstunden des 2. Juni beschlossen haben, sich an seiner Cousine sexuell zu befriedigen und sie dann zu töten. Der Mann war mit der Schülerin Bier und Döner holen gewesen, als er sie auf dem Heimweg bei einem Zwischenstopp im Park grundlos ins Gesicht schlug. Dann brachte er ihr zur Einschüchterung mit einem Messer drei Schnitte im Gesicht bei. Danach soll er das Mädchen in ein Gebüsch gezerrt haben und immer wieder zugestochen haben.

"Unbarmherzige Gesinnung"

"Ich weiß nicht, warum ich das tat. Ich war in einer schlechten Stimmung, weil meine Freundin nicht da war", sagte der Tierpfleger. Ein sexuelles Motiv für die Tat bestritt er jedoch. Für die Staatsanwaltschaft ist es eine Tat, die auf eine "menschenverachtende und unbarmherzige Gesinnung" des Täters hinweist. Der arbeitslose Tierpfleger, der vor sechs Jahren mit seiner Familie in die Bundesrepublik übersiedelte, gibt zwar zu, dass er Nina A. erstochen hat, will sich nicht mehr an die Einzelheiten dieses grausigen Verbrechens erinnern können. "Sie war schlecht", begründet er die Bluttat. Denn das Mädchen habe die Schule geschwänzt und lieber in der Disco getanzt. Aber schon die folgende Frage des Vorsitzenden Richters, ob er gewollt habe, dass das Mädchen stirbt, weiß er nicht zu beantworten: "Weiß nicht", antwortet er auf beinahe alle Fragen über die Hintergründe des Verbrechens.

Durch DNA-Analyse überführt

Der Tatverdächtige war durch eine DNA-Analyse überführt worden, nachdem die Gerichtsmediziner zunächst von einem falschen Todeszeitpunkt bei Nina A. ausgegangen waren. Die Experten hatten zunächst den 1. Juni als Tattag errechnet. Zu diesem Zeitpunkt hatte Andreas D. allerdings ein bombensicheres Alibi. Erst Untersuchungen von Fliegenmaden, die an der Leiche gefunden wurden, führten zum exakten Todeszeitpunkt des Mädchens. Für diesen Tag hatte Andreas D. kein Alibi. Ihm wurde zwecks DNA-Analyse eine Speichelprobe entnommen, die mit den Spuren am Tatort verglichen wurden. Zwei Wochen später klickten die Handschellen.

Der Prozess wird am kommenden Montag mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt. Die Frage der Schuldfähigkeit wird im Mittelpunkt der Verhandlung stehen. Ein Spezialist für Sexualforschung der Charité soll über das sexuell motivierte Verbrechen befragt werden. Der Angeklagte wird derzeit in einer psychiatrischen Abteilung des Haftkrankenhauses behandelt. Sein Verteidiger sprach von einer krankhaften seelischen Störung und will die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus erreichen.

Der Prozess ergab, dass der Angeklagte Ende 1989 in Moskau auf ähnlich brutale Weise die Freundin seiner Mutter mit einem Messer attackiert hatte. Das Gericht hielt den Angeklagten damals für schuldunfähig und sprach ihn frei.

Peter Murakami

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false