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Berlin: Messerattacke am Tag des Hafturlaubs

23-jähriger Mann lebensgefährlich verletzt

Zu der heimtückischen Messerattacke nutzte der 19-Jährige einen eintägigen Hafturlaub. Mit einem Messer bewaffnet, lauerte er um 21.10 Uhr an der Karl-Marx-Straße in Höhe der S-Bahn dem 23 Jahre alten Hussam K. auf. Als dieser mit seiner Ehefrau ein Internet-Cafe verließ, stach Adam R. mehrfach zu. Das lebensgefährlich verletzte Opfer ließ er liegen und rannte weg. Beim Mordversuch am Samstagabend war auch Adams 15-jähriger Bruder dabei. Nachdem das aus Syrien stammende Opfer durch eine Notoperation gerettet war, konnte es den Ermittlern sogar die Täter benennen: denn mit der ebenfalls aus Syrien stammenden Familie R. gebe es seit längerem Streitigkeiten. Adam R. wurde dann gestern kurz nach Mitternacht am Adenauerplatz von Fahndern festgenommen, der jüngere Bruder war bereits am Montag gefasst worden. Beide erhielten Haftbefehl wegen versuchten Mordes; auch der 15-Jährige ist jetzt in Haft.

Der 19-jährige Adam wird bei der Justiz wegen einer Vielzahl von Straftaten als so genannter Intensivtäter geführt. 42 Einträge haben sich in seiner Akte seit dem Jahr 2000 angesammelt, als grausamer Höhepunkt galt bislang die brutale Attacke auf einen schwerstbehinderten Rollstuhlfahrer. Mit zwei Bekannten hatte der damals 16-Jährige am U-Bahnhof Lipschitzallee zunächst den im Rollstuhl sitzenden Thomas T. mit obszönen Sprüchen provoziert. Als dessen älterer Bruder Stefan sich schützend vor den Rollstuhl stellte, schlug Adam R. diesen mit einer Stahlrute nieder. Der damals 43-Jährige schwebte lange in Lebensgefahr. Die Täter wurden wenig später dank eindeutiger Zeugenaussagen festgenommen.

Ende 2003 wird Adam R. wegen der Schläge mit der Stahlrute zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, wegen einer weiteren Tat wurde eine Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten verhängt. Nicht einmal die Hälfte davon musste R. absitzen, seit April 2005 war er im so genannt offenen Vollzug. Er konnte seitdem werktags zur Schule gehen. Und am Sonnabend war ihm „Hafturlaub“ gewährt worden, hieß es bei der Justiz, zwecks Familienzusammenführung.

Die Schläge auf Thomas T. wurden als „gefährliche Körperverletzung“ gewertet. Bei der jüngsten Messerattacke spricht die Staatsanwaltschaft von „Heimtücke“, weil das arglose Opfer abgepasst wurde – Mordversuch also.

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