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Berlin: MESSERSTICH IM BUS: WANN WERDEN ZEUGEN BELANGT?

Bei den Pöbeleien und dem Messerstich im Bus waren zwei Bekannte des Täters dabei. Gegen sie wird nicht ermittelt.

Bei den Pöbeleien und dem Messerstich im Bus waren zwei Bekannte des Täters dabei. Gegen sie wird nicht ermittelt. Sie sind nur Zeugen – dass sie mit dem Täter geflüchtet sind, ist nicht strafbar.

Wieso ist nicht strafbar, dass sie schwiegen?

Strafbar ist nur die Nichtanzeige geplanter Taten. Wer dagegen von einer bereits begangenen Tat weiß, darf dies ungestraft für sich behalten.

Und was ist mit unterlassener Hilfeleistung?

Dieser Straftatbestand greift nicht, weil die beiden Freunde des Messerstechers darauf vertrauen konnten, dass der Busfahrer Hilfe holt. Ha

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