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Berlin: Michael L. und sein Arbeitgeber wollen, dass der wegen Betrugs Verurteilte erst nach Weihnachten seine Haftstrafe antreten muss

Die Berliner Gefängnisse sind stark überfüllt. Ist es da notwendig, einen Verurteilten, der aus beruflichen Gründen drei Monate Aufschub haben möchte, sofort in eine Strafanstalt zu schicken?

Die Berliner Gefängnisse sind stark überfüllt. Ist es da notwendig, einen Verurteilten, der aus beruflichen Gründen drei Monate Aufschub haben möchte, sofort in eine Strafanstalt zu schicken? Auch wenn der Arbeitgeber sich für den Verurteilten einsetzt? Michael L. sollte eigentlich heute im offenen Vollzug in Heiligensee erscheinen. Ein wenig Zeit bleibt ihm noch. Die Staatsanwaltschaft denkt im Augenblick darüber nach, ob sie dem Antrag auf Verschiebung der Strafe stattgeben soll.

Michael L. war im Frühjahr vorigen Jahres wegen Betruges zu acht Monaten Strafe verurteilt worden. In der Revision wurde das Urteil im Juli dieses Jahres zuletzt bestätigt. Am 9. November wurde L. zum Strafantritt geladen. Sein Anwalt Gerhard Jungfer hat nun bei der Staatsanwaltschaft beantragt, diese Haftstrafe bis zum Februar zu verschieben - weil sein Arbeitgeber den Mann braucht, weil es kurz vor Weihnachten ist, und "weil die Vollzugssituation durch eine starke Anspannung gekennzeichnet ist".

Tatsächlich stehen für 5000 Häftlinge, wie berichtet, nur 4800 Haftplätze bereit. Der Vollzugsbeirat des Landes Berlin hat deshalb vorige Woche bereits einen "Vollzugsstopp" verlangt - vorzeitige Entlassung von Verurteilten und Aufschub von Strafen. Der Justizsenator hat abgelehnt.

Bisher neigt die Staatsanwaltschaft nach Angaben von Justizsprecherin Michaela Blume dazu, trotz aller Begleitumstände auf den sofortigen Haftantritt von L. zu bestehen. Der Weihnachts-Hinweis von Jungfer war womöglich unvorsichtig. Der zuständige Staatsanwalt hat jetzt nämlich den Eindruck, dass der Strafantritt nur über Weihnachten verschoben werden soll.

Allerdings hat die Firma, bei welcher der Mann beschäftigt ist, offiziell klar gemacht, dass sie Michael L. wegen des Weihnachtsgeschäfts mindestens bis zum Jahreswechsel dringend braucht. Andernfalls müsse sie sich "auf eine Neueinstellung eines geeigneten Mitarbeiters orientieren". Sie wolle L. aber "trotz seiner auf ihn zukommenden Veränderungen" weiter beschäftigen, er "ist für uns ein sehr zuverlässiger Mitarbeiter". Ab Februar lasse sich eine Vertretung organisieren. Auch die Firma bitte also um eine Verschiebung des Strafantritts.

Der Fall ist offen. Die Justiz sichert nur zu, dass heute noch kein Haftbefehl ergeht.

Hans Toeppen

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