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Michael Müller, Berlins Bausenator, tritt gegen zu hohe Mietpreise an.

© Picture Alliance / dpa

Mieten in Berlin: Bußgeld bei Mietpreiswucher? Bezirke sind skeptisch

Der Senat fordert eine Strafe, wenn Mieten mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Doch den Wohnungsämtern fehlt das Personal, gegen den Mietpreiswucher vorzugehen.

Die Bezirke sollen die Berliner stärker im Kampf gegen zu hohe Mieten unterstützen. Ein entsprechendes Rundschreiben hat Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) an alle Bezirksverwaltungen herausgeschickt. Er fordert die Behörden dazu auf, einzuschreiten, wenn sie Kenntnis von Wohnungsmieten erhalten, die 20 Prozent über den ortsüblichen Mietspiegelwerten liegen. Um die Vermieter zur Senkung überzogener Mieten zu drängen, könnten die Bezirke sogar mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro drohen.

Der Vorstoß löst in den zwölf Bezirken, in der Opposition und bei den Verbänden ein gespaltenes Echo aus. Zwar wird die Initiative gegen die stark steigenden Mieten auf dem Berliner Wohnungsmarkt vielfach gelobt. Weil es aber an Personal in den Wohnungsämtern der Bezirke mangelt, schließen einige eine rasche Bearbeitung entsprechender Anzeigen aus, heißt es bei den Verwaltungen. Grünen-Mietrechtsexperte Andreas Otto weist außerdem darauf hin, dass der Kampf gegen überhöhte Mieten mithilfe des „Wirtschaftsstrafrechtes“ – darauf basiert Müllers Initiative – nur „eine eher umständliche Hilfslösung für Einzelfälle“ sein könne. Eine Änderung des Bundesrechtes sei erforderlich. Dies bestätigt auch der Mieterverein.

Keine eigenmächtige Absenkung der Miete

Was also sollten Mieter tun und wer ist überhaupt betroffen? Grundsätzlich kann jeder, der einen Mietvertrag nach dem 18. Mai abgeschlossen hat oder nach diesem Datum eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten erhalten hat, seine Miete mit der ortsüblichen aus dem Mietspiegel vergleichen. Liegt die Kaltmiete mehr als zwanzig Prozent über dem ortsüblichen Mietzins, kann er dies dem Wohnungsamt des Bezirkes anzeigen und auf den entsprechenden Bescheid der Verwaltung warten. Von einer eigenmächtigen Absenkung der Miete auf die ortsüblichen Werte rät der Chef des Berliner Mietervereins, Rainer Wild, ab: „Das Risiko, vor Gericht zu unterliegen, ist zu groß.“

Zwar hat der Senat am 18. Mai per Verordnung einen angespannten Wohnungsmarkt im gesamten Stadtgebiet festgestellt. Unklar ist aber, ob die Mieter hinreichend Beweise dafür erbringen können, dass der Vermieter im konkreten Fall die Wohnungsmarktlage für den überhöhten Mietpreis ausnutzen konnte. Deshalb fordern Mieterverein und Grüne einhellig eine zivilrechtliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die zudem die Miete schon bei zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete kappen sollte. Dies könnte frühestens nach der Bundestagswahl kommen.

Bezirke sehen Senatsinitiative gegen Mietpreiswucher grundsätzlich positiv

„Wir haben zurzeit nur diese Werkzeuge und sollten sie wenigstens musterhaft anwenden“, sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Daniela Augenstein. Senator Müller sei die angespannte Personallage in den Bezirken bekannt. „Das ist aber an vielen Stellen so.“ Die Bezirke sehen die Senatsinitiative grundsätzlich positiv, befürchten aber Probleme in der Umsetzung. Stadtrat Marc Schulte (SPD) aus Charlottenburg-Wilmersdorf erwartet eine „Prozesslawine“, der man personell nicht gewachsen sei. In den zuständigen Ämtern gebe es derzeit nur einen Juristen. Die Bezirke müssten zudem zunächst ein „einheitliches Vorgehen“ abstimmen. „Die Frage ist, wie man ein standardisiertes Verfahren hinbekommt.“ Friedrichshain-Kreuzbergs Stadtrat Hans Panhoff (Grüne) sieht das ähnlich: „Die Wohnungsämter sind in den letzten Jahren radikal gestutzt worden.“ Carsten Spallek (CDU) aus Mitte sagt, er wurde von dem Vorstoß überrascht: „Da ist noch nichts geregelt.“ So sei unklar, welche Ämter zuständig sein sollen.

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