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Die Mietpreisbremse hat ihre erste Bewährungsprobe bestanden.

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Mietpreisbremse: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde ab

Die Mietpreisbremse hat ihre erste Bewährungsprobe bestanden. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde eines Berliner Rechtsanwalts und Vermieters ab.

Das Bundesverfassungsgericht wies heute die Beschwerde eines Berliner Vermieters ab. Der Anwalt wollte zum August eine Wohnung neu vermieten und erklärte dem Gericht, die Mietpreisbremse beschränke unzulässig seine Eigentumsrechte. Seine Wohnung könne er nun nicht „zu angemessenen Konditionen“ anbieten.

Das Bundesverfassungsgericht betonte dagegen, er sei in der Höhe seiner Mietforderung gar nicht beschränkt. Er könne auch einen Mietvertrag zu den gewünschten Konditionen abschließen. Der Mietvertrag sei dann in jedem Fall wirksam. „Unwirksam ist lediglich die Abrede über die Höhe der Miete und auch dies nur insoweit, als die zulässige Höchstgrenze überschritten wird“, erklärten die Karlsruher Richter.

Wenn der Mieter deshalb nicht die volle Miete bezahle, könne der Vermieter ihn trotz geltender Mietpreisbremse verklagen. Die Zivilgerichte hätten dann zu klären, ob die Mietpreisbremse mit der geltenden Rechtslage konform ist.

Mietspiegel setzte sich meistens durch

Beim Mietspiegel gab es bislang unterschiedliche Rechtsprechung. Einige Richter bezweifelten die wissenschaftliche Grundlage der Vergleichstabellen. In den meisten Fällen setzten sich die Mieter aber in den höheren Instanzen durch – und damit auch der Mietspiegel.

Die Mietpreisbremse ist in Berlin seit einem Monat in Kraft – und sie wirkt, wie Daten des Portals Immobilienscout24 ergeben haben. Die Bremse sieht vor, dass bei Neuvermietungen die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen darf. Für Neubauten gibt es Ausnahmen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das gleichzeitig eingeführte „Bestellerprinzip“ ist noch vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Nach der neuen Rechtslage muss in der Regel der Vermieter den Makler bezahlen.

Sozialwohnungen: Das Konzept der Grünen

Die Initiative Mietenvolksentscheid will die steigenden Mieten in den rund 130.000 Berliner Sozialwohnungen heruntersubventionieren. Zu teuer, sagt der Senat und will alternativ eine Härtefallregelung einführen. Zu teuer, sagen jetzt die Grünen und fordern, die Sozialmieten gesetzlich zu drosseln.

Dazu haben sie beim FU-Professor Martin Schwab ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Wichtigste Forderung ist, eine „soziale Richtsatzmiete“ festzulegen, die unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll. Zudem müsse der Senat die Berechnung der Kostenmiete prüfen. Bislang ist dafür allein der Vermieter zuständig. Die Kostenmiete ergibt sich aus den Baukosten der Sozialwohnungen.

Abgeschafft gehöre der „Einfrierungsgrundsatz“. Danach können Käufer von Sozialwohnungen die Kostenmiete erheben, auch wenn sie weniger bezahlt haben, als der Bau mal gekostet hat. (mit AFP)

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