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Die Berliner Mietsspiegeltabelle 2015

© dpa

Mietspiegel in Berlin: Das Landgericht weist Berufung zurück

Das Amtsgericht Charlottenburg erklärte den Mietspiegel 2013 für ungültig. Das Landesgericht bestätigt dieses Urteil nun und wies die Berufung eines Mieters zurück.

Das Landgericht Berlin hat am Mittwoch in einem Berufungsverfahren die Gültigkeit des Berliner Mietspiegels von 2013 infrage gestellt und damit ein Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg bestätigt. Das Amtsgericht hatte im Mai den Mietspiegel mit der Begründung gekippt, das Zahlenwerk sei nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden.

Demnach könne dieser Mietspiegel nicht wie gesetzlich vorgesehen als Richtschnur bei Mieterhöhungen angelegt werden. So konnte der Vermieter in dem Streit eine höhere Miete verlangen. Die Berufung des betroffenen Mieters wies das Landgericht jetzt zurück. Im konkreten Fall sei der Mietspiegel 2013 nicht heranzuziehen und seine Bewertung könne unterbleiben, erklärte die Kammer. epd

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