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Abreißen und neu bauen? Wohnhäuser in Berlin-Kreuzberg.

© Kai-Uwe Heinrich

Mietwohnungen in Berlin: Geschäfte mit der Not

Darf ein Eigentümer sein Mietshaus abreißen? Das ist kein juristisches, sondern ein politisches Problem. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Ralf Schönball

In der Haut der Richter möchte man nicht stecken: Auf der einen Seite steht das Grundrecht auf Eigentum, auf der anderen das, was viele Berliner als existenziell begreifen – die eigene Wohnung. In diesem Minenfeld urteilte das Verwaltungsgericht nun: Ein Grundeigentümer darf ruhig sein Mietshaus abreißen, wenn er stattdessen Eigentumswohnungen errichtet. Warum eigentlich nicht, wenn dadurch – wie in diesem Fall – sogar mehr Wohnungen als zuvor entstehen? Nun ja, weil es in Berlin nicht an Eigentumsobjekten fehlt, sondern an günstigen Wohnungen und das Land deshalb Abriss und Zweckentfremdung von Wohnungen verboten hat.

Die Not rechtfertigt das. Zumal es oft Spekulanten sind, die günstig vermietete Altbauten billig kaufen, um sie abzureißen. Das ist ein einträgliches Geschäft und sollte so weit es geht beschnitten werden. Es gibt kein Recht auf Spekulation, vor allem wenn der Einsatz dabei die (Wohnungs-)Not der Menschen ist. Dem Verwaltungsgericht ist kein Vorwurf zu machen, es nutzt den Auslegungsspielraum im Gesetz. Vielmehr ist der Senat gefragt. Er muss das Gesetz schärfer fassen, soweit der Schutz von Grundrechten es eben zulässt.

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