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Berlin: Missbrauch in der Praxis

Haftstrafe für Therapeuten, der Patientinnen bei Behandlung belästigte

Wenn sich der Masseur um den schmerzenden Rücken kümmerte, dann tat er das durchaus erfolgreich. Seine Hände aber wanderten nach Aussage mehrerer Frauen immer ungenierter in den Intimbereich. Die Patientinnen fühlten sich hilflos. Sie waren nach Überzeugung der Richter an einen Mann geraten, der seine Stellung als Physiotherapeut schamlos ausnutzte. Die Strafe dafür fiel nun deutlich aus. Drei Jahre und neun Monate Haft verhängte das Amtsgericht.

Der 43-jährige Saeid S. wurde gestern schuldig gesprochen – wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses. Massagen bei sechs Patientinnen sowie einer Frau, die sich bei ihm um einen Job beworben hatte, seien alles andere als medizinisch gerechtfertigt gewesen. „Sie hatten ausschließlich sexuellen Bezug“, sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil allerdings fiel in Abwesenheit des einschlägig vorbestraften Iraners. Er hatte nach dem ersten Prozesstag vor einem Monat ein Attest aus einer Teheraner Klinik geschickt. Das sei jedoch gefälscht gewesen, stand für das Schöffengericht fest.

Die betroffenen Frauen hatten S. in seiner „Praxis für physikalische Medizin und Schmerztherapie“ in Steglitz kennen gelernt. Er habe verlangt, dass sie sich bis auf Slip und BH ausziehen, er habe von „ganzheitlicher“ Behandlung gesprochen. „Dann landete seine Hand im Schritt“, sagte eine Zeugin. „Ich lag da wie eine Maus vor der Katze“, beschrieb eine andere Frau ihre Gefühle während der ungeheuerlichen Massage im Schambereich. Alle Zeuginnen sagten weitere Termine bei S. ab. Die meisten wähnten sich als Einzelfall und sahen von einer Anzeige ab. Die Ermittlungen kamen durch eine Praxis-Mitarbeiterin in Gange. Sie hatte Verdacht geschöpft und der Polizei die Patientinnen herausgesucht, die plötzlich nicht mehr kamen.

Das Gericht hätte auch ein Berufsverbot gegen S. ausgesprochen. Doch ob er einen Heilberuf erlernt hat, war unklar. So darf er künftig gesunde Personen nicht mehr gewerblich massieren. K.G.

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