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Berlin: Misshandlung: Vater verurteilt

Baby schwer verletzt – Angeklagter sprach zunächst von einem Unfall

Als die Ärzte von einer Anzeige wegen Kindesmisshandlung sprachen, brach der Vater weinend zusammen. „Wollen Sie meine Familie zerstören?“, rief er und hielt fest an der Version eines Unfalls. Sein drei Wochen alter Sohn sei ihm aus der Hand gerutscht und auf den Rand der Badewanne gestürzt, beteuerte Martin K. seit Oktober 2002 immer wieder. Auch gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten hielt der 37jährige Modellbauer zunächst daran fest. Er fühle sich lediglich „moralisch in der Pflicht“, meinte der Vater.

Nach drei Stunden und zwei Minuten aber stand der Anwalt des Vaters auf. Da hatten bereits zwei Ärzte eingeschätzt, dass Raphael Opfer grober Gewalt geworden sei. Der Verteidiger sagte nun: „Herr K. akzeptiert, dass er für die für die Körperverletzung verantwortlich ist.“ Er habe an jenem Morgen den damals 23 Tage alten Raphael und seine damals zweijährige Tochter gebadet. „Als er Raphael auf dem Knie hatte und wickeln wollte, hat die Kleine viel Schwierigkeiten gemacht“, schilderte der Anwalt. Der Sohn sei ihm aus der Hand gerutscht. „Den Frust, dass es nicht mit beiden Kindern klappte, wollte er an der Tochter auslassen.“ Martin K. habe die Nerven verloren. „Er hat sich am falschen Kind abreagiert und nicht wie er wollte.“ Angeblich weiß der Vater nicht mehr genau, wie er den kleinen Raphael im Badezimmer der Neuköllner Wohnung misshandelte. Die Anklage ging davon aus, dass er seinen Sohn zweimal mit dem Kopf gegen den Rand der Wanne geschleudert hatte. Dann soll er das Baby an den Beinen gepackt und geschüttelt haben. Neben Hirnblutungen erlitt Raphael einen Bruch des Schlüsselbeins und Knochenausrisse an Oberschenkeln und Ärmchen. Mit bleibenden Hirnschädigungen ist zu rechnen.

Im Prozess wurden zwei Ärzte befragt. Beide sagten, dass die Verletzungen nicht mit einem Sturz aus 50 Zentimetern Höhe zu erklären seien. Einschätzungen, die Raphaels Mutter auch im Prozess nicht glauben wollte. Gegen ihren Lebensgefährten erging schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung eine Strafe von 22 Monaten Haft auf Bewährung. Der Vater sei überfordert gewesen und habe die Nerven verloren, hieß es im Urteil. K.G.

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