zum Hauptinhalt

Berlin: Mit 32 in die gut bezahlte Frühpension

Rechnungshof beklagt Behördenschlamperei: Bei Beamten werden Krankheiten und Rentenanträge zu lax überprüft

Ein krankgeschriebener Lehrer bleibt bei vollem Verdienst jahrelang zu Hause und schreibt dort seine Doktorarbeit, weil sich die Verwaltung mit unklaren amtsärztlichen Attesten zufrieden gibt. Eine Sachbearbeiterin wird mit 32 Jahren auf Kosten des Landes in Frühpension geschickt, obwohl sie noch gut halbtags arbeiten könnte: Gegen solche Schlampereien in Behörden geht der Senat aus Sicht des Landesrechnungshofes nicht konsequent genug vor. Zu diesem Bild passt auch der jüngste Fall einer Beamtin, die wegen kleinerer Diebstähle im Dienst versetzt werden sollte und sieben Jahre lang untätig auf ihren neuen Arbeitsplatz wartete. Unterdessen erhielt sie 80 Prozent ihrer Bezüge.

„Wir haben ausreichende Gesetze, um so etwas gar nicht einreißen zu lassen“, sagt Andreas Schmidt von Puskas, Dienstrecht-Experte beim Innensenator. „Aber die zuständigen Ämter sind häufig zu unaufmerksam.“ Vielleicht aus Überlastung, meint er, oder aus Konfliktscheue und falscher persönlicher Rücksichtnahme. Dies zu ändern, sei schwierig, zumal viele Behörden durch die Sparmaßnahmen noch weniger Personal hätten.

Den Fall der sieben Jahre lang fürs Nichtstun bezahlten Beamtin des Landeseinwohneramtes will die Senatsinnenverwaltung jetzt konsequent aufklären. Wie berichtet, wurde diese Schlamperei vor zwei Tagen durch den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses publik, an den sich die Frau Hilfe suchend gewandt hatte. Sie wolle ja arbeiten, erklärte sie den Parlamentariern, aber das Amt habe es nicht geschafft, ihr einen Job an anderer Stelle zu verschaffen.

Auch in diesem Falle sei in der Behörde vermutlich „nicht alles optimal gelaufen“, heißt es bei Innensenator Ehrhart Körting. Die Suche nach einem neuen Job für die Frau habe sich aber auch in die Länge gezogen, weil zuvor ein Disziplinarverfahren gegen sie beendet sein müsse. Dieses werde durch ein zugleich laufendes Strafverfahren blockiert. Bis zu dessen Abschluss müsse man disziplinarrechtliche Schritte aussetzen.

Der Landesrechnungshof dokumentiert bereits seit Mitte der 90er Jahre ähnliche Vorfälle und verbindet sie mit Kritik an der Landesregierung. Besonders ein laxer Umgang mit Beamten, die lange Zeit krankgeschrieben sind, bringt seine Prüfer regelmäßig in Rage. Dabei rügten sie auch den Fall des Lehrers, der als Kranker promovierte. Aus dem Studium solcher Beispiele ergibt sich folgendes Bild: Manche Langzeitkranke werden erst nach etlichen Monaten oder Jahren zum Amtsarzt geschickt. Wird schließlich eine Untersuchung beantragt, so kann es länger als ein halbes Jahr dauern, bis ein Termin zustande kommt – und manches Amt gibt sich damit zufrieden, ohne nachzuhaken. Bestätige ein Amtsarzt, dass der Mitarbeiter gar nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, so verstreicht erneut unnötig viel Zeit bis zu einer endgültigen Entscheidung.

Dem Land kommt dies teuer: Es bezahlt unnötig lange volle Bezüge und es drohen steigende Pensionsansprüche. So zog sich beispielsweise das Verfahren einer Beamtin 15 Jahre hin. Inzwischen erhält sie 600 Euro mehr, als ihr anfangs zugestanden hätten.

Umgekehrt rügt der Rechnungshof, dass Beamte nach einer Erkrankung zu bereitwillig frühpensioniert werden: vor allem, wenn sie noch recht jung sind und erst ein paar Dienstjahre hinter sich haben. Dabei sei der Weg zum „Babypensionär“ manches Mal vorgezeichnet. So bei einem Justizbeamten, der mit 29 Jahren in den Ruhestand versetzt wurde. Schon in der Probezeit habe man ihm mangelndes Engagement und erhöhte Fehlzeiten bescheinigt. Deshalb hätte ihn das Land gar nicht als Beamten auf Lebenszeit übernehmen sollen, argumentieren die Prüfer in ihrem Bericht 2000. Im Herbst dieses Jahres schauten sie dann erneut kritisch in die Amtsstuben und stellten fest: „Ein schlüssiges Konzept zur Begrenzung der Frühestpensionierungen fehlt weiterhin.“

Häufig bleibe auch unberücksichtigt, dass beispielsweise ein Polizeibeamter zwar nicht mehr auf Streife, aber noch im Büro – oder zumindest in Teilzeit einsetzbar ist. Stattdessen werde er in Frühpension geschickt und habe ein Leben lang Anspruch auf ein Mindesteinkommen von rund 1100 Euro. Es sei denn, er sucht sich eine Nebentätigkeit. Dann muss das zusätzliche Einkommen mit der Pension verrechnet werden. Doch auch hier war der Rechnungshof in den vergangenen Jahren unzufrieden: „Es fehlt jegliche Übersicht.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false