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Berlin: Mit Empfehlung aufs Gymnasium

Seit März regelt in Berlin ein neues Gesetz den Gang zur Oberschule. Danach muss bei guten Noten eine Gymnasialempfehlung gegeben werden.

Seit März regelt in Berlin ein neues Gesetz den Gang zur Oberschule. Danach muss bei guten Noten eine Gymnasialempfehlung gegeben werden. Bisher verteilten die Lehrer zur Ermunterung oft bessere Noten, als die Kinder verdient hatten – sprachen vor diesem Hintergrund dann aber nur eine Empfehlung für die Realschule aus. Nach dem neuen Gesetz hat nun auch jedes Kind mit den eher pädagogisch begründeten guten Noten einen Anspruch aufs Gymnasium. Folge: 10 Prozent mehr Gymnasialempfehlungen.sve

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