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Berlin: Mit Plan aus den Schulden

EINIGUNGSVERSUCH Zunächst steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch an. Dabei wird ein Zahlungsplan erstellt.

EINIGUNGSVERSUCH

Zunächst steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch an. Dabei wird ein Zahlungsplan erstellt. Wenn ein Gläubiger ablehnt, ist der Versuch gescheitert.

VERFAHREN

Das Gericht setzt einen Insolvenzverwalter ein. Sechs Jahre lang muss ein Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abführen. Dieser verteilt das Geld an die Gläubiger. Schulden, die in diesem Zeitraum nicht zurückgezahlt werden können, werden erlassen. Wenn das Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt, muss nicht gezahlt werden. Man spricht von einem „Nullplan“.

BERATUNGSSTELLEN

Neben den von der Senatssozialverwaltung zugelassenen Stellen können auch Rechtsanwälte und Steuerberater im direkten Mandatsverhältnis tätig werden. Beratungsstellen findet man unter www.schuldnerberatung-berlin.de. sik

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