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Berlin: Mit Porträt und Freifahrtschein

Das Berliner Parlament ist ein offenes Haus und wer über die langen Flure der ersten Etage flaniert, kann sich 46 Ehrenbürger der Stadt anschauen. Gut gerahmt und meistens in Öl.

Das Berliner Parlament ist ein offenes Haus und wer über die langen Flure der ersten Etage flaniert, kann sich 46 Ehrenbürger der Stadt anschauen. Gut gerahmt und meistens in Öl. Die Galerie des Abgeordnetenhauses, die gern besucht wird, repräsentiert also fast die Hälfte der nunmehr 109 Ehrenbürger Berlins. Nur auf das Porträt des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl wartet das Parlament nunmehr seit zwölf Jahren. Das inzwischen fertige Bild harrt immer noch seiner Enthüllung. Schwierig war es lange Zeit auch, an ein Bild des früheren USPräsidenten Ronald Reagan zu kommen. Jeder Ehrenbürger hat das Recht, sich auf Kosten des Landes Berlin von einem Künstler seiner Wahl malen zu lassen. Im Jahresbudget des Parlaments stehen dafür 12 800 Euro zur Verfügung.

Die Ehrenbürger

Seit 1808 ernennt die Stadt Berlin bedeutende Persönlichkeiten zu Ehrenbürgern. Voraussetzung ist, dass sie sich um das Wohl Berlins „in hervorragender Weise“ verdient gemacht haben. Von allen Bundespräsidenten und Bundeskanzlern wird dies als gegeben vorausgesetzt. Seit Konrad Adenauer und Theodor Heuss erhielten die höchsten Amtsträger der Bundesrepublik Deutschland allesamt die Ehrenbürgerurkunde. Am 6. Juli 1813 wurde Conrad Gottlieb Ribbeck, Probst zu Berlin, der erste Ehrenbürger. In der Liste stehen zum Beispiel Alexander von Humboldt, Max Liebermann, Otto Hahn, Anna Seghers, Marlene Dietrich und Michael Gorbatschow. Lebende Ehrenbürger dürfen kostenlos mit der BVG fahren. Verstorbene Ehrenbürger haben das Recht auf ein Ehrengrab. za

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