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Berlin: Mit roten Zungen

Das neue Wappen für den Bezirk Mitte, der sich ja jetzt nach dem Motto "aus drei macht eins" aus den Bezirken Tiergarten, Wedding und dem bisherigen City-Bezirk zusammensetzt, zeigt gleich zwei Bären. Dem in der Mitte hat man den Unterleib abgeschnitten, dafür ist er größer als sein aufrecht gehendes Pendant inmitten einer Mauerkrone, die nicht die Oberbaumbrücke, sondern die alte Stadtmauer symbolisieren soll.

Das neue Wappen für den Bezirk Mitte, der sich ja jetzt nach dem Motto "aus drei macht eins" aus den Bezirken Tiergarten, Wedding und dem bisherigen City-Bezirk zusammensetzt, zeigt gleich zwei Bären. Dem in der Mitte hat man den Unterleib abgeschnitten, dafür ist er größer als sein aufrecht gehendes Pendant inmitten einer Mauerkrone, die nicht die Oberbaumbrücke, sondern die alte Stadtmauer symbolisieren soll. Beiden Bären sprüht die Zunge wie ein Feuerstrahl aus dem Maul - "rotgezungt" sagen die Heraldiker in solchen bei Wappenbären üblichen Fällen. Ihre Erklärung des neuen Bezirkswappens lautet so: "Der sechsfach in Rot und Silber geständerte Schild ist mit einem goldenen Mittelschild belegt, darin ein wachsender schwarzer, rotbewehrter und -gezungter Bär, der in den Pranken einen blauen Schild mit aufrechtem goldenem Lilienzepter hält. Auf dem Schild ruht eine rote dreitürmige Mauerkrone, deren mittlerer Turm mit dem Berliner Wappenschild belegt ist".

Das Wappen soll im Hauptschild das Zusammenwachsen der drei Bezirke sichtbar machen. Die Farben entsprechen den historischen Stadtfarben Berlins. Der im aufgelegten Mittelschild auftretende wachsende Bär ist eine Reminiszenz an das erst 1994 dem alten Bezirk Mitte verliehene Wappen, das auf goldenem Grund zwei Bären, den brandenburgischen Adlerschild haltend, zeigte. Der kleine Schild mit dem Zepter (einem Attribut der Herrschergewalt) in den Pranken des Bären verweist auf die historische Rolle des Territoriums als Sitz des Macht- und Regierungszentrums. Übrigens führen nach dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin vom 13. Mai 1954 die Bezirke das Landeswappen. Der Senat kann aber den Bezirken eigene Bezirkswappen verleihen, die bei besonderen Anlässen neben dem Landeswappen gezeigt werden dürfen.

Lo

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