zum Hauptinhalt

Berlin: Mitarbeiter klagte erfolgreich gegen Schulverwaltung

Das Gebäude ist zwar neu. Es hat trotzdem keine Notausgänge, ein Treppenhaus ist zugemauert, und die Fluchttüren öffnen nach innen.

Das Gebäude ist zwar neu. Es hat trotzdem keine Notausgänge, ein Treppenhaus ist zugemauert, und die Fluchttüren öffnen nach innen. In dem Bau an der Beuthstraße sitzt seit 1998 die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht bestätigt, dass das Dienstgebäude nicht den Mindeststandards des Europäischen Arbeitsschutzrechts entspricht. Ein Beamter hatte seine Behörde auf Zuweisung eines Arbeitsplatzes verklagt, der den Bestimmungen entspricht. Das Verwaltungsgericht gab ihm im Oktober 2003 Recht; den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht jetzt ab (4 N 82.03). Rita Hermanns von der Schulverwaltung sagte, die Mängel würden abgestellt. Schon nach dem Verwaltungsgerichtsurteil sei eine neue Hausalarmanlage installiert worden. Ab Mitte September würden die Türen gedreht, so dass sie nach außen öffnen. Der Tüv hatte bei einer Räumungsübung 1999 Defizite festgestellt. Die Bauverwaltung hatte Mitte 1998 erklärt, das Haus entspreche den Berliner Bauvorschriften. fk

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false