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Liegenschaftsfonds: Mitarbeitern gekündigt

Der Liegenschaftsfonds zieht Konsequenzen aus Affäre: Zwei Mitarbeitern, die seit 2011 für die Vermarktung kommunaler Grundstücke zuständig waren, wird gekündigt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Zwei Mitarbeitern des Liegenschaftsfonds, die seit 2011 für die Vermarktung kommunaler Grundstücke zuständig waren, wird gekündigt. Das teilte der Aufsichtsratschef des landeseigenen Unternehmens, Christian Sundermann, am Freitag nach einer Sitzung des Gremiums mit. Dem Teamleiter Werner J. und dessen Kollegen Kai R. werden „schwerwiegende arbeitsrechtliche Verstöße“ vorgeworfen. „Im Zusammenhang mit der Ausübung von Nebentätigkeiten“ ist das Vertrauen so schwer geschädigt, dass die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung in die Wege geleitet wurde.

Dem Aufsichtsrat lag ein Bericht der internen Revision vor. Anlass der Untersuchung war ein Bericht des Tagesspiegel, wonach die Verkaufsexperten J. und R. zeitweilig als Geschäftsführer mehrerer privater Immobilienfirmen tätig waren. Keine dieser Firmen habe Grundstücke vom Liegenschaftsfonds erworben oder Kaufangebote gemacht, erklärte Sundermann. Allerdings heißt es im Prüfbericht, dass mit diesen Firmen verbundene Personen sich in einigen Fällen an Verkaufsverfahren beteiligt hätten. Die Antikorruptionsstelle des Landeskriminalamts prüft noch, ob diese Verflechtungen strafrechtlich relevant sind.

Nach gesicherten Informationen des Tagesspiegels waren beide Mitarbeiter nicht nur für Berliner Firmen, sondern zeitweise auch für drei isländische Unternehmen tätig, die sich auf dem Berliner Immobilienmarkt engagierten. R. und J. hatten eine Nebentätigkeitserlaubnis als Rechtsanwälte nur unter der Bedingung, dass „die Nebentätigkeit außerhalb des Bereichs unseres Unternehmensgegenstands liegt“, wie Liegenschaftsfonds-Chef Holger Lippmann auf Anfrage mitteilte. Im Aufsichtsrat wurde diskutiert, wie sich solche Nebentätigkeiten künftig wirksam kontrollieren lassen.

Kritisch wurde auch hinterfragt, warum die Geschäftsführung des Liegenschaftsfonds den beiden Mitarbeitern nicht selbst auf die Spur kam. Deren leitende Tätigkeit für private Unternehmen reicht mindestens bis 2007 zurück. Wenn sich Firmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligten, seien deren Gesellschafterverhältnisse für den Verkäufer leicht nachvollziehbar, sagte ein Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Finanzverwaltung und dem Aufsichtsrat, dem Politiker von SPD, Linken, CDU und Grünen angehören, geht es aber nicht nur um Verfehlungen einzelner Mitarbeiter. Deshalb wurde die Kanzlei des Berliner Anwalts Ulrich Schellenberg beauftragt, als Sonderprüfer tätig zu werden. Schellenberg ist Vize-Präsident des Deutschen Anwalts-Vereins und Experte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er soll den Liegenschaftsfonds durchleuchten, vergleichbar mit der Überprüfung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften 2010. Anlass war damals die unrechtmäßige Auftragsvergabe der Howoge an den SPD-Politiker und Projektentwickler Ralf Hillenberg.

In diesem Fall soll geprüft werden, ob das interne Regelwerk des landeseigenen Liegenschaftsfonds „geeignet ist, Interessenskollissionen von beruflichen und privaten Belangen der Mitarbeiter zu erkennen und zu verhindern sowie Korruption vorzubeugen“, teilte Sundermann mit. Dazu würden „relevante Stichproben von Verkaufsgeschäften“ für jedes Geschäftsjahr seit Gründung des Liegenschaftsfonds 2001 analysiert. „Insbesondere wird darauf geachtet, ob das Marktgeschehen beeinflusst oder ausgeschaltet wurde.“ Ulrich Zawatka-Gerlach

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