zum Hauptinhalt

Berlin: Miteigentümer von Hof an der Bundesallee klagten mit Erfolg

Die rund 70 Kinder in der privaten Tagesstätte "Kantis-Kinder-Club" an der Bundesallee 187 dürfen nicht mehr auf dem Hof spielen, weil sich drei Bewohner der Eigentumsanlage in ihrer Nachmittagsruhe gestört sahen und einen Prozess vor der 85. Zivilkammer des Landgerichts gewannen.

Die rund 70 Kinder in der privaten Tagesstätte "Kantis-Kinder-Club" an der Bundesallee 187 dürfen nicht mehr auf dem Hof spielen, weil sich drei Bewohner der Eigentumsanlage in ihrer Nachmittagsruhe gestört sahen und einen Prozess vor der 85. Zivilkammer des Landgerichts gewannen. Darauf machten jetzt die Eltern in einem Offenen Brief an Bezirksbürgermeister Michael Wrasmann (CDU) und die Abgeordnetenhaus-Fraktionen aufmerksam. Das Urteil zeige eine Benachteiligung privater Kindertagesstätten gegenüber den öffentlichen. Es sei nur ergangen, weil der gemeinnützige Trägerverein als "Gewerbebetrieb" eingestuft wurde.

Die Kita war 1996 in einen Seitenflügel des Wohngebäudes eingezogen. Vormittags führten die Betreuer die Kinder immer schon auf Spielplätze in der Umgebung. Nur von 15 bis 17 Uhr wurde der Hof mit einem Buddelkasten und einem - mittlerweile demontierten - Klettergerüst genutzt, weil Eltern in dieser Zeit ihre Kinder abholen. Laut Betreuerin Andrea Hübner waren werktags bis zu 30 Kinder auf dem Hof. Nachbarn hätten sich nie in der Kita beschwert, selbst die Kläger hätten "es nie gütlich versucht". Man kenne sie erst seit dem ersten Gerichtstermin. Laut Elternsprecher André Conrad handelt es sich bei den Beschwerdeführern um ein älteres Ehepaar und einen älteren Herrn, die selber keine Kinder hätten.

Das Landgericht hatte erfolglos einen Vergleich vorgeschlagen und sich auch bei einem Ortstermin über die Situation informiert. Um den Kinderlärm ging es rechtlich gesehen aber gar nicht. Entscheidend war das Gemeinschaftseigentum am Hof. Laut Wohnungseigentumsgesetz könne der Kita als "Gewerbebetrieb" die Nutzung untersagt werden, wenn nicht alle Miteigner zustimmen, hieß es. Die Richter verwiesen auf ein gleich lautendes Urteil des Oberlandesgerichts in Bayern. Sie hoben zugleich ein Urteil des Amtsgerichts auf, das der Kita in erster Instanz Recht gegeben hatte.

André Conrad, der seine zweieinhalbjährige Tochter Cara im "Kantis-Kinder-Club" betreuen lässt, sieht in der Entscheidung einen "Präzedenzfall", der auch anderen privat geführten Kitas schaden könne. Völlig unverständlich findet er, dass trotz der Gemeinnützigkeit von einem Gewerbebetrieb die Rede sei. Der hauseigene Spielplatz auf dem Hof sei für ihn und andere Eltern ein wesentlicher Grund gewesen, die Kita auszuwählen. Nun überlegten manche der Eltern bereits, ihre Kinder im kommenden Jahr abzumelden und andernorts unterzubringen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false