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© Thilo Rueckeis HF

Moabit: Mit der E-Mail direkt ins Gericht

Bei den Gerichten wird ein elektronisches Postfach geschaffen. Damit existiert eine sicherer elektronischer Zugang zum Beispiel für Anwälte, die Schriftsätze dem Gericht vom Computer aus zuleiten wollen. Auch Anträge von Bürgern können ab Dezember als Mails geschickt werden.

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ist laut Justizstaatssekretär Hasso Lieber ein weiterer Schritt in Richtung der sogenannten elektronischen Akte – des papierfreien Schriftverkehrs in den Gerichten. Bis zur völligen Umstellung des juristischen Schriftverkehrs auf die elektronische Kommunikation werden laut Lieber jedoch noch sechs bis sieben Jahre vergehen. Noch fehlten dazu auch verschiedene Vorschriften, so der Staatssekretär.

Bis dahin ändern sich zwar die Postwege ins Gericht, doch die Art der Aktenführung bleibt gleich: Schriftsätze zum Beispiel von Anwälten werden ausgedruckt und zur Akte genommen. Doch können Richter in Zukunft nicht nur mit der Papierform der Akte arbeiten, sondern auch mit den Dateien, die ihnen zugegangen sind. Sie können, etwa bei umfangreichen Schriftsätzen, dann zum Beispiel die Suchfunktionen ihres Textverarbeitungsprogramms nutzen. Elektronische Kommunikation ist zum Beispiel zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft möglich und üblich. Doch fehlen laut Lieber noch die Vorschriften für die elektronische Ausgabe einer Anklageschrift. In anderen Bereichen der Rechtspflege, etwa bei den Registersachen, läuft der Schriftverkehr elektronisch und auch „zuverlässig“, heißt es in der Justizverwaltung. wvb.

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