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Modernisierungsstreit in Moabit: Calvinstraße 21: Die Mieter sind enttäuscht

Der Modernisierungsstreit in der Calvinstraße 21 in Moabit nimmt kein Ende. Die von den Mietern eigenständig vorgenommenen Mietminderungen aufgrund des Baulärms waren laut Richterin nicht rechtens, das endgültige Urteil steht aber noch aus.

Es sollte die entscheidende Verhandlung im Modernisierungsstreit in der Calvinstraße 21 in Moabit werden – im bundesweit bekannten Fall, bei der einer Mieterin Badezimmer- und Küchenfenster zugemauert worden waren. Nachdem die Mieter alle Verfahren vor dem Amtsgericht gewonnen hatten, erhofften sie sich auch Unterstützung vom Landgericht. Nun sind die vier Mieter vor Gericht enttäuscht – die von ihnen selbst vorgenommene Mietminderung aufgrund der Bauarbeiten war nicht rechtens.

Sie hatten ihre Mieten während der vergangenen drei Jahre wegen Baulärms um zehn bis zwanzig Prozent gemindert, pro Person summierte sich das auf 2000 bis 3000 Euro. Das Geld überwiesen aber alle sicherheitshalber trotzdem an den Vermieter, um nicht gekündigt zu werden. Der darf die Wohnungen nicht räumen, aber das Geld behalten. Die Mieter hätten beim Einzug gewusst, dass in der Umgebung des Hauses Raum für weitere Baumaßnahmen gewesen sei. Sie hätten damit rechnen müssen, dass durch Baulärm und Unannehmlichkeiten entstehen würden, so die Richter. „Wenn sich diese Baulückenrechtssprechung im Bezirk Mitte durchsetzt, kann kein Mieter mehr wegen Baulärm die Miete mindern“, sagt hingegen Rechtsanwalt Christoph Müller. Auch Reiner Wild, Geschäftsführer des Mietervereins, sieht dies skeptisch: „Das ist eine massive Einschränkung des Mietminderungsrechts und darf sich nicht durchsetzen.“

Keine Einigung konnte zudem bei der Duldung der Modernisierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, neue Fußböden und Fenster sowie dem neuen Aufzug erzielt werden. Richterin Regine Paschke empfahl dem Eigentümer des Hauses, der Terrial Stadtentwicklung GmbH – vertreten durch Architektin Nicola Schneider-Neudeck und Rechtsanwälten – mit den Mietern zu sprechen und ihnen eine höheren Betrag für den Auszug während der Modernisierung zu gewähren. Oder sie so zu beschränken, dass alle in den Wohnungen bleiben können. Die Bauarbeiten für den Aufzug, der nach einer Entscheidung des Amtsgerichts bis zum 31. März wieder eingebaut werden soll, begannen letzte Woche.

Das endgültige Urteil der Richterin wird am 26. April erwartet. Laut Tagesspiegel-Informationen gab Paschke im Juni 2012 ein Seminar beim Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. Landesverband Berlin/Brandenburg, auf dem sie Vermieter darüber informierte, welche Voraussetzungen eine Modernisierungsankündigung erfordert und „wie eine daraus resultierende Mieterhöhung durchsetzbar ist“. Dr. Ulrich Wimmer, Sprecher für den Bereich Zivilrecht, wollte sich zu einem möglichen Interessenskonflikt nicht äußern. Es sei aber üblich, dass Richter Seminare geben. „Wenn man der Meinung ist, dass der Richter befangen ist, kann aber ein Befangenheitsantrag gestellt werden.“ Paschke und die Terrial-Vertreter waren nach der Verhandlung nicht zu sprechen.

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