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Berlin: Mögliche Rückzahlungen an das Arbeitsamt sind gesichert

Bei der BVG gibt es nach Angaben vom für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied Joachim Niklas kein neues Finanzloch. Niklas wies damit einen Bericht der "Berliner Zeitung" zurück, die behauptet hatte, die BVG müsse 114 Millionen Mark ans Arbeitsamt zurückzahlen und habe dafür nicht vorgesorgt.

Bei der BVG gibt es nach Angaben vom für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied Joachim Niklas kein neues Finanzloch. Niklas wies damit einen Bericht der "Berliner Zeitung" zurück, die behauptet hatte, die BVG müsse 114 Millionen Mark ans Arbeitsamt zurückzahlen und habe dafür nicht vorgesorgt. Dabei geht es um Arbeitslosengeld, das Mitarbeiter bezogen hatten, nachdem sie in Absprache mit dem Vorstand in den vorgezogenen Ruhestand getreten waren. Das Arbeitsamt zahlte in solchen Fällen, wenn ein Unternehmen sonst pleite gegangen wäre oder wenn viele Arbeitsplätze gefährdet gewesen wären. Ob dies für die BVG zutraf, muss jetzt das Bundesarbeitsgericht klären. Für mögliche Rückzahlungen habe die BVG Rückstellungen in Höhe von 120 Millionen Mark gebildet, sagte Niklas. Sollte die BVG das Verfahren gewinnen, wären dies außergewöhnliche Erträge.

kt

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