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Mord an Christian: Motiv: "Persönlicher Frust"

Der Mord an dem kleinen Christian aus Berlin-Zehlendorf ist aufgeklärt. Ein 16-jähriger vorbestrafter Jugendlicher, der gestern festgenommen worden war, hat das Gewaltverbrechen gestanden. Er und sein Opfer kannten sich.

Berlin (30.08.2005, 18:35 Uhr) - Aus «persönlichem Frust» hat ein mehrfach vorbestrafter 16-Jähriger den kleinen Christian aus Berlin-Zehlendorf erschlagen. Nach stundenlanger Vernehmung und anfänglichem Leugnen gab der Hauptschüler den brutalen Mord zu, teilte der Chef der Berliner Mordkommissionen, André Rauhut, am Dienstag sichtlich betroffen mit. Damit ist das Gewaltverbrechen an dem Siebenjährigen, das ganz Berlin erschütterte, drei Tage nach der Tat aufgeklärt. Gegen den 16-Jährigen wurde inzwischen Haftbefehl erlassen. Der Vater des kleinen Christian hatte seinen toten Sohn selbst gefunden.

Der 16-Jährige gestand, den Nachbarsjungen, den er persönlich kannte und am Samstagvormittag zufällig traf, mehrfach auf den Kopf geschlagen zu haben. Zuvor gingen sie zusammen in einen kleinen Wald. Dort kam es aus «nichtigem Anlass» zum Streit. «Die Tat war nicht geplant», sagte Chefermittler Klaus Ruckschnat.

Der Haftbefehl erfolgte wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Michael Grunwald, am Abend. Der 16-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Berlin.

Die Mordermittler waren rasch auf Hinweise gestoßen, die zu dem Jugendlichen führten. Der von Polizei und Staatsanwaltschaft wegen häufiger Gewaltdelikte als Intensivtäter geführte Jungendliche wohnte nur einen Hausaufgang neben Christian bei seinem Großvater. Seine Eltern hat der 16-Jährige nie kennen gelernt. Er gehörte zu einer Jugend-Clique, die in dem Viertel schon öfter durch Straftaten auffiel. Jetzt droht ihm eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.

Der von den Ermittlern als «geistig rege» eingeschätzte Jugendliche war auf freiem Fuß, obwohl gegen ihn im Juni ein Haftbefehl wegen einer Schlägerei erlassen wurde. Der Haftbefehl wurde wegen des jugendlichen Alters außer Vollzug gesetzt. Auf die Frage, ob dies im Nachhinein eine richtige Entscheidung war, sagte Staatsanwalt Ralph Knispel leise: «Die Antwort ahnen Sie wohl.»

Es bleiben Fragen offen - warum ist es nicht gelungen, den jungen Straftäter auf den rechten Weg zurückzuführen und welchen Schutz hat die Gesellschaft vor solcher Gewalt? So zeigten sich Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag auch ein wenig ratlos. (Von Jutta Schütz und Thomas Kunze, dpa)

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