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Mordfall Christian: Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft für Ken M.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des siebenjährigen Christian aus Berlin-Zehlendorf hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht gefordert: Der angeklagte Ken M. soll zehn Jahre hinter Gitter.

Berlin - Die Staatsanwältin plädierte vor dem Berliner Landgericht darauf, den zur Tatzeit 16-Jährigen wegen Mordes aus Mordlust und Heimtücke zu zehn Jahren Jugendhaft, der Höchststrafe nach Jugendstrafrecht, zu verurteilen. Dies teilte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald, mit.

Die Verteidigung des Jugendlichen habe sich in ihrem Plädoyer lediglich für eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke ausgesprochen. Sie forderte Grunwald zufolge eine Haftstrafe deutlich unter zehn Jahren. Eine konkrete Zahl habe sie aber nicht genannt. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Ken M. soll den siebenjährigen Christian aus seiner Nachbarschaft am 27. August letzten Jahres in Zehlendorf in ein Versteck gelockt, dort erst mit der Faust und dann durch Schläge mit einem Ast sowie Tritten zu Tode misshandelt haben. Die Anklage geht von zwei Motiven aus: "angestauter Frust" und "sexuelle Befriedigung". Dem tödlichen Übergriff soll ein nächtlicher Ärger mit seiner damaligen Freundin vorausgegangen sein. Der Vater des Jungen hatte den nackten Körper seines toten Sohnes später auf einer verwilderten Grünfläche in Nähe der Wohnung gefunden.

Zu Beginn des Prozesses hatte Ken. M ein Geständnis abgelegt. Er berief sich nach Angaben seines Verteidigers auf den Einfluss von Alkohol und Drogen. (tso/ddp)

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