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Berlin: Mordprozeß gegen Polizisten: Zwei Jahre Strafe für Bundesgrenzschützer

Auch in seinem letzten Wort konnte Jens B. nicht erklären, was ihn damals zum Amoklauf getrieben hatte: "Ich habe in den letzten Monaten viel nachgedacht und möchte mich bei allen Beteiligten entschuldigen", sagte er am Montag.

Auch in seinem letzten Wort konnte Jens B. nicht erklären, was ihn damals zum Amoklauf getrieben hatte: "Ich habe in den letzten Monaten viel nachgedacht und möchte mich bei allen Beteiligten entschuldigen", sagte er am Montag. Knapp eine Stunde später das Urteil: Zwei Jahre Gefängnis wegen fahrlässigen Vollrausches. Der 29-jährige Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS), der in der Nacht zum 5. April mit seiner Dienstwaffe in einer Neuköllner Kneipe auf einen Libanesen geschossen hatte, muss aber nicht ins Gefängnis. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Damit blieb die Kammer ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung wegen versuchten Mordes plädiert hatte. Was den hünenhaften Mann mit dem Bürstenhaarschnitt auch immer veranlasst haben mag, im Anschluss an eine Feier mit Freunden ohne erkennbaren Anlass loszuziehen und mit seiner Dienstwaffe herumzuballern, blieb auch am Ende des Verfahrens ungeklärt.

"Von Ausländerfeindlichkeit als niedrigem Beweggrund kann jedenfalls nicht mehr die Rede sein", sagte Richter Boß und begründete dies mit den zahlreichen Aussagen ehemaliger Kollegen von Jens B. Diese hatten übereinstimmend berichtet, dass er während des Dienstes niemals Schwierigkeiten mit Ausländern gehabt habe.

Deshalb müsse man zu Gunsten des Angeklagten davon ausgehen, dass B. nicht die Absicht gehabt habe, auf den Libanesen zu schießen. Zwar habe Jens B. auf den Mann gezielt, aber daraus lasse sich nicht zwangsläufig eine Tötungsabsicht ableiten, sagte der Vorsitzende, der davon ausgeht, dass sich der Schuss versehentlich gelöst habe.

Im Verlauf der knapp zweiwöchigen Verhandlung war es der Kammer in erster Linie darum gegangen, das Motiv für die Schüsse zu ermitteln. Bevor Jens B. in die Neuköllner Kneipe "Memory 2" gegangen war und dort auf den Libanesen schoss, hatte er sich von seiner Freundin mit den Worten "Ich geh jetzt runter, lege irgendeinen um", verabschiedet. Dann hatte er zunächst auf das Fenster einer Nachbarin geschossen.

Der Verdacht, dass massive Ausländerfeindlichkeit Jens B. zu der Tat getrieben hatte, lag nahe, weil er noch bei der Festnahme geschrien hatte, dass er Türken hasse. Gestützt auf das Gutachten des medizinischen Sachverständigen ging die Kammer in der Urteilsbegründung schließlich davon aus, dass der ganze Vorfall ausschließlich auf den vorausgegangenen starken Alkoholkonsum zurückzuführen sei. Immerhin war nach seiner Verhaftung ein Blutalkoholgehalt von fast drei Promille bei Jens B. festgestellt worden.

Auch seine ehemaligen Vorgesetzten und Kollegen hatten übereinstimmend berichtet, dass Jens B. dafür bekannt war, in seiner Freizeit gerne und viel zu trinken, oft auch zu viel. Schon deshalb verband der Vorsitzende die Strafaussetzung zur Bewährung mit der gerichtlichen Weisung, das Jens B. keinen Alkohol mehr trinken darf.

Peter Murakami

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