zum Hauptinhalt

Berlin: Mordversuch: Streit um fünf Mark endete beim Friseur mit Messerstichen

Nach vier Verhandlungstagen waren sich die Richter einig: Bei den Messerstichen des 15-jährigen Erdal A. auf den Friseur-Gehilfen handelte es sich um versuchten Mord und nicht um Totschlag.

Nach vier Verhandlungstagen waren sich die Richter einig: Bei den Messerstichen des 15-jährigen Erdal A. auf den Friseur-Gehilfen handelte es sich um versuchten Mord und nicht um Totschlag. Deshalb hat das Gericht den Schüler am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Sein Freund Taner D. erhielt wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zwei Jahre Haft. Als Höchststrafe für Jugendliche sieht das Gesetz 10 Jahre Haft vor.

Dem Friseurgehilfen in der Neuendorfer Straße hatte Erdal A. am 20. Januar nicht viele Möglichkeiten zur Gegenwehr gelassen. Nach einem kurzen Wortgefecht zog er seine Gaspistole und feuerte dem Mazedonier mehrfach ins Gesicht. Als der Mann zu Boden ging, zog Erdal sein Klappmesser und stach mindestens vier Mal auf den Liegenden ein. Der Mann überlebte den Angriff schwer verletzt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei den Messerstichen um einen gezielten Mordanschlag. Die Schüler wollten den Zeugen töten, so die Anklage, weil von diesem im Rahmen eines gegen Erdal A. geführten Strafverfahrens belastende Aussagen zu erwarten gewesen seien. Beide Täter hätten nur von ihrem Opfer abgelassen, weil sie davon ausgegangen seien, dass es den Verletzungen erliegen werde.

Es begann offenbar mit einem Streit um fünf Mark. Statt zehn verlangte der Friseur Hasan O. von Erdals jüngerem Bruder nämlich plötzlich 15 Mark für einen Haarschnitt. Die Familie A. fühlte sich ungerecht behandelt, denn angeblich galt die Preiserhöhung nur für Erdals Bruder. Deswegen kam es in dem Friseursalon im vergangenen Sommer schon einmal zu einem Streit, bei dem der Jugendliche mit einem Messer um sich stach.

Mit dem Verbüßen der Freiheitsstrafe wird es bei Erdal A. aber voraussichtlich nicht getan sein. Denn lange vor Prozessbeginn hatte Innensenator Eckart Werthebach angekündigt, dass er sich mit einem Jugendstrafverfahren nicht zufrieden geben werde und Erdals schnellstmögliche Abschiebung in die Türkei gefordert. Für eine Abschiebung vor Haftantritt fehlt aber nicht nur ein Abkommen mit der Türkei, sondern auch die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Alle Anträge türkischer Häftlinge, die in ihr Heimatland verlegt werden wollten, hat die Berliner Justiz jedenfalls regelmäßig abgelehnt, weil man befürchtete, dass die Verurteilten in der Türkei frühzeitig entlassen werden könnten. Allerdings gilt es als wahrscheinlich, dass Erdal A. nach seiner Haft zumindest vorrübergehend in das Heimatland seiner Eltern abgeschoben wird.

Es waren nicht nur die Messerstiche, die das Gericht in den vergangenen Wochen zu verhandeln hatte. Denn wenige Stunden nach dem Anschlag auf den Friseurgehilfen schlug Erdal A. erneut zu: Gegen 20 Uhr 30 stieg er mit Taner in einen BVG-Bus. Als der Fahrer Erdal bat, er möge seinen Fahrschein zeigen, schoss der Jugendliche dem Mann mit seiner Gaspistole mehrmals ins Gesicht. Und dann gab es da noch einen dritten Anklagepunkt: Am 28. November hatte den 15-Jährigen schon einmal der Jähzorn gepackt: "Du Arschloch, Ihr seid ja blöd, haltet die Schnauze, ich ficke Deine Mutter", brüllte Erdal - und schlug dem Widersacher unvermutet die Faust ins Gesicht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false