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Spurensuche. Einsatzkräfte der Polizei untersuchten auch am Mittwoch den Tatort an der Bundesstraße 168 in Oegeln.

© Patrick Pleul/dpa

Müllrose in Brandenburg: Gericht lehnte Einweisung in die Psychiatrie ab

Der 24-Jährige, der gestanden hat, erst seine Großmutter und dann zwei Polizisten getötet zu haben, sollte schon 2016 in eine Klinik kommen. Ein Gutachter plädierte für eine Behandlung in Freiheit.

Jan G. hätte in einer Psychiatrie sitzen sollen. Und der Tod dreier Menschen – seiner Großmutter und zweier Polizisten – am Dienstag hätte womöglich verhindert werden können. Wenn der 24-Jährige im November 2016 vom Landgericht Frankfurt (Oder) in eine geschlossene Psychiatrie geschickt worden wäre.

So hatte es die Staatsanwaltschaft für den als gewalttätig eingestuften Mann beantragt. Dem folgte das Gericht nur in Teilen. Die Unterbringung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Denn ein Gutachter befand, dass Jan G., der wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht schuldfähig war, auch in Freiheit behandelt werden könnte. Laut Gericht leidet der 24-Jährige an einer undifferenzierten Schizophrenie.

Jan G. hat die Tat gestanden

Aber auch als Jan G. nach dem Urteil gegen die Auflagen verstieß, indem er wiederholt ohne Führerschein Auto fuhr und Drogen nahm, schritt das Landgericht nicht ein. Vielmehr konnte „die Kammer das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Widerruf der Aussetzung zur Bewährung nicht feststellen“. Jan G. kam nicht in die Psychiatrie und blieb auf freiem Fuß.

In Freiheit hat er am Dienstagvormittag zunächst seine 79 Jahre alte Grußmutter – nach Ansicht der Ermittler möglicherweise im Drogenrausch – getötet. Am Mittwoch hat Jan G. in seiner Vernehmung laut Staatsanwaltschaft die Taten gestanden. Er habe sich mit seiner Großmutter um Geld gestritten, bevor er ihr am Hals Schnittverletzungen zufügte. Die Frau verblutete. Auf der Flucht mit dem Wagen seiner Großmutter überfuhr er zwei Beamte.

Die beiden Polizisten hatten nahe Oegeln bei Beeskow, etwa zwölf Kilometer vom ersten Tatort entfernt auf der Bundesstraße 87 ein Nagelbrett ausgelegt, um Jan G. zu stoppen. Der aber raste daran einfach auf dem breiten Radweg neben der Straße vorbei und überrollte die Beamten. Sie waren sofort tot. Nach kurzer Flucht mit einem anderen Wagen, den er sich im Dorf Oegeln stahl, baute er auf einem Feldweg einen Unfall und konnte festgenommen werden. Die beiden Beamten habe er überfahren, weil er Angst gehabt habe, von ihnen erschossen zu werden. Er habe jedoch zur Tatzeit nicht unter Drogen gestanden.

Die Ergebnisse des Bluttests liegen noch nicht vor. Der Mann gilt als stark drogen- und alkoholabhängig. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat er seinen Wagen als Waffe gegen die Beamten eingesetzt. Die Behörde beantragte vor Gericht einen sogenannten Befehl zur Unterbringung in einer Psychiatrie.

Die Liste seiner Straftaten ist lang

Angeklagt war G. im November 2016 wegen mehrerer Straftaten, die er zwischen September 2014 und September 2015 begangen hat. Er hatte seine Mutter und Nachbarn bedroht, einen Schaffner geschlagen, als er beim Schwarzfahren erwischt wurde. Er schlug auch zu, nachdem ihn eine Verkäuferin zur Rede stellte, als er Schnaps stahl. Er brach in ein Geschäft ein, stahl Brillen oder entriss einem Passanten das Handy. Die Anklage listete schweren, räuberischen Diebstahl, versuchten Raub, Bedrohung, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte Nötigung, Fahren ohne Führerschein, Sachbeschädigung und Schwarzfahren auf.

Bereits von Februar 2013 bis Juli 2014 saß er wegen gefährlicher Körperverletzung und Drogenbesitzes im Gefängnis. Hinter Gittern kam er, weil er trotz Bewährung erneut straffällig wurde. Und auch kurz vor und nach seinem Freispruch vom November, als ihm eine psychiatrische Behandlung auferlegt wurde, fiel er auf. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) stufte G. als tickende Zeitbombe ein, weil jederzeit von ihm – wegen seines psychischen Zustand – schwere Straftaten zu erwarten seien und er deshalb „für die Allgemeinheit gefährlich ist“.

Soko "Familie" ermittelt

Die Sorge der Staatsanwaltschaft hat sich nun bitter bestätigt. Die Behörde prüft nun, was bei Jan G. nach dem Urteil vom November 2016 schief gelaufen sein könnte. Das Gericht hatte die Unterbringung in einer Psychiatrie auf fünf Jahre ausgesetzt – unter mehreren Bedingungen: Keine Drogen nehmen, keinen Alkohol trinken. Zudem sollte er sich regelmäßig Drogentests unterziehen und sich eine ambulante Therapie suchen. Darüber sollten ein Bewährungshelfer und als Führungsaufsicht das Landgericht wachen.

Die Ermittlungen wegen dreifachen Mordes hat die Soko „Familie“ mit 90 Beamten übernommen. Eine bewusste Namenswahl: Weil es die Angehörigen betreffe, aber auch daran erinnere, dass sich die Polizei als eine große Familie verstehe, hieß es. An der B 87, wo die beiden Polizisten starben, suchten Beamte auch am Mittwoch den Tatort ab.

Eine Trauerflor vor dem Haus, in dem die Großmutter des Täters starb.
Eine Trauerflor vor dem Haus, in dem die Großmutter des Täters starb.

© Patrick Pleul/dpa

Bei der Polizei, im Innenministerium, im ganzen Land herrschte auch am Mittwoch Trauer. Als die kriminelle Karriere von Jan G. bekannt wurde, kam das blanke Entsetzen hinzu; das Gefühl, dass es jeden hätte treffen können, wie es ein Beamter sagte. Jörg Göhring, Vize-Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte, die Beamten im Land seien in Schockstarre. Zur Justizpanne wollte sich die Gewerkschaft nicht äußern. Es gebe staatliche Institutionen, die das aufarbeiten müssten. Die Gedanken der Kollegen seien bei den Angehörigen und Kollegen der Opfer. Am Abend sollte für die Opfer ein Gedenkgottesdienst in Beeskow abgehalten werden.

Ein Trauerfall für das gesamte Land

Im Landtag hielten die Abgeordneten und im Polizeipräsidium in Potsdam die Beamten eine Schweigeminute ab. „Fassungslos stehen wir vor dieser Gewalttat. Aus einem ganz normalen Diensttag wurde ein Alptraum“, sagte Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD). Für das ganze Land hatte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) Trauerbeflaggung angeordnet, am Mittwoch wurden auch in Berlin die Flaggen auf Halbmast gesetzt.

Schröter besuchte am Mittwoch auch die Familien der beiden getöteten 49 und 52 Jahre alten Beamten. Beide hinterlassen jeweils drei Kinder. Sie waren seit Anfang der 1990er Jahre bei der Polizei. Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke sagte: „Sie waren Top-Männer.“ Für die Hinterbliebenen der beiden Polizisten wird nun zu Spenden aufgerufen.

Spendenkonto für Hinterbliebenen: Martin-Heinze-Fonds, IBAN DE97 1705 4040 3000 6499 20, Verwendungszweck: Spende Hinterbliebene. Grüner Stern, Gemeinnützige Polizeihilfe Brandenburg e. V., IBAN: DE33 5003 3300 1781 5277 00, BIC: SCFBDE33XXX, Verwendungszweck: Müllrose

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