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Berlin: Muss Landowsky für Banken-Krise zahlen?

Bankgesellschaft prüft, ob ehemalige Berlin-Hyp-Manager schadenersatzpflichtig sind / Klageentwurf liegt vor

Die Bankgesellschaft Berlin erwägt, ehemalige Manager auf Schadenersatz zu verklagen. Es geht dabei insgesamt um eine Summe von 12 Millionen Euro. Betroffen wäre auch der frühere Chef der Berlin-Hyp Klaus Landowsky. Die Rechtsanwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz hat im Auftrag der Bankgesellschaft bereits eine Klageschrift entworfen, die dem Tagesspiegel vorliegt. Ob die Bankgesellschaft tatsächlich Klage einreicht, ist noch nicht entschieden.

Untersucht wurden umstrittene Kredite an Firmen der CDU-Mitglieder Wienhold und Neuling. Wienhold hatte 1995 eine Spende der Unternehmer an Klaus Landowsky übergeben, die später in der Partei nicht ordnungsgemäß verbucht wurde. Die Sprecherin der Bankgesellschaft, Christine Peters, bestätigte, dass die Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz „den Auftrag erhalten hatte, die juristische Machbarkeit von Schadenersatzansprüchen zu prüfen." Auch andere Experten seien mit Klärung dieser Frage beauftragt.

Zu diesen Experten zählte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, die den Entwurf der Klageschrift prüfte. Ihre Wertung: „Die Vergabe der wesentlichen Teile des Kreditengagements trotz fehlendem Gesamteinblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Aubis-Gruppe verstößt gegen geltendes Recht.“ Auch dieser Bericht, fertiggestellt am 10.Dezember 2002, liegt dem Tagesspiegel vor. Anders als die Anwälte sagt PwC, dass aus den vorliegenden Unterlagen nicht klar ersichtlich sei, „wer hiervon zu welchem Zeitpunkt in welchem Umfang informiert war“.

Die Aubis-Gruppe hatte 54 Kredite im Wert von über 630 Millionen Mark von der Berlin-Hyp erhalten. 1995 und 1996 erwarb Aubis damit 14020 Wohnungen in Plattenbauten. Laut PwC verfügten die Kreditnehmer „über kein Eigenkapital“. Die Immobilien waren nach Erkenntnissen der Berlin-Hyp am 31.Dezember 2000 wesentlich weniger wert: Der Bank drohten aus diesem Kreditgeschäft damals schon Verluste in Höhe von rund 210 Millionen Mark.

Nach Erkenntnissen der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz hat sich der Vorstand der Berlin-Hyp über einen Beschluss des Aufsichtsrats hinweggesetzt, keine weiteren Kredite an Aubis auszureichen. Im Entwurf der Klageschrift schreiben die Anwälte, „dass die Kreditnehmer fast schon selbst über die Kredite entschieden“. Ein Bericht der Berlin-Hyp-eigenen Revisions- und Prüfungsabteilung, wonach „sowohl das vollständige finanzielle als auch wirtschaftliche Risiko“ auf der Bank lastet, blieb unberücksichtigt. Weiter heißt es, „dass Gesellschaften der Aubis den Herren Wienhold und Dr. Neuling vereinzelt umfangreiche Darlehen gewährt haben und dass selbst bei hohen Verlusten Entnahmen in nicht geringer Höhe getätigt wurden“. Die Wirtschaftsprüfer von PwC schreiben dazu, dass diese „Entnahmen" zu einer erneuten Überprüfung der Kreditentscheidung hätten führen müssen, zumal weder Wienhold noch Neuling über Eigenkapital verfügten. Auf Anfrage wies Wienhold das zurück: „Es gab keine Entnahmen. Die Geldverwendung kontrollierten unabhängige Gutachter."

Sowohl die Wirtschaftsprüfer als auch die Anwälte halten fest: Wäre in der Berlin-Hyp alles korrekt gelaufen, wäre bereits der erste Kreditantrag von Aubis durchgefallen: Schon da „verstieß die Bank gegen geltendes Recht", so PwC. Das Aubis-Kredit-Debakel verursacht noch heute Millionenverluste: Ein Drittel der Immobilien steht leer.

Landowsky sagte auf Anfrage: „Untersuchungsausschuss und Bundesaufsichtsamt haben festgestellt, dass ich mit der Kreditgewährung an Aubis nicht befasst war." Der Aubis-Kredit sei eine vertretbare unternehmerische Entscheidung gewesen. So stehe es im Bericht des Bundesaufsichtsamtes von 1997.

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