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Berlin: Muss Prozess gegen Hoyzer neu beginnen? Streit um Formulierung in Urteilsbegründung

Der Fall des früheren Fußballschiedsrichters Robert Hoyzer verursacht wieder Aufregung. Der 12.

Der Fall des früheren Fußballschiedsrichters Robert Hoyzer verursacht wieder Aufregung. Der 12. Strafkammer des Landgerichts Berlin, die Hoyzer am 17. November 2005 wegen Wettmanipulationen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt hatte, ist möglicherweise ein Formfehler unterlaufen: Im zweiten Teil der schriftlichen Urteilsbegründung, der so genannten Würdigung des Urteils, wird Hoyzer durch eine juristisch umstrittene Formulierung auch das Spiel Wolfsburg Amateure gegen Hamburger SV Amateure zugeordnet, obwohl diese Partie sein ebenfalls verurteilter Kollege Dominik Marks gepfiffen hat. Im ersten Teil der Urteilsbegründung, in der die Fakten aufgelistet sind, ist die Partie allerdings völlig korrekt Marks zugeordnet.

„Dass das Gericht einen Fehler gemacht hat, meint die Verteidigung“, sagte Justizsprecherin Gabriele Cirener gestern dem Tagesspiegel. In der Sachverhaltsfeststellung gehe das Urteil nicht davon aus, dass Hoyzer in diesem Spiel als Schiedsrichter fungiert habe. Für diese Partie werde Hoyzer nur Beihilfe vorgeworfen, weil er im Vorfeld des Spiels Einfluss genommen haben soll, betonte die Sprecherin. „Es ist Aufgabe der Verteidigung, das Urteil gründlich zu lesen. Nichtig ist das Urteil deshalb nicht.“

Hoyzers Anwalt Thomas Hermes sagte dem Tagesspiegel: „Wir haben am 17. Februar unseren Antrag auf Revision eingereicht. Zu inhaltlichen Aspekten werden wir keine Stellung nehmen. Wir halten das Urteil gegen Herrn Hoyzer weder für tat- noch schuldangemessen.“ Hoyzer sagte dem Tagesspiegel, er wolle keinen Kommentar abgeben. Der Bundesgerichtshof kann nun auf Freispruch, Reduzierung des Urteils oder Eröffnung einer neuen Hauptverhandlung entscheiden. Im letztgenannten Fall würde der Prozess neu aufgerollt. fmb/gol/ha/tabu

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